Folter? Heute Prozess gegen österreichischen UN-Polizisten
- Gefangener musste sein eigenes Grab schaufeln!
- Als Immunität aufgehoben wurde, wurde der Angeklagte "repatriiert"
Der Folter-Prozess gegen einen ehemaligen österreichischen UNO-Polizisten geht auch in Abwesenheit des Angeklagten heute weiter. Martin A. soll einen wegen Raubmordes Festgenommenen geschlagen und ihn sein eigenes Grab graben haben lassen! Bei einem Schuldspruch drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Zuständig ist das Bezirksgericht Orahovac - der Ort, in dem sich der Vorfall zugetragen hat. Die Anklage lautet auf leichte Körperverletzung, Erzwingen einer Aussage, Misshandlung, Amtsmissbrauch und Falschaussage.
Der Prozess gegen den Kosovo-Polizisten findet auch in Abwesenheit des Österreichers statt, entschied der Vorsitzende Richter des zuständigen Bezirksgerichts im südkosovarischen Orahovac. "Der Prozess wird weitergehen, selbst ohne ihn", sagte der Pressesprecher der UNO-Übergangsverwaltung im Kosovo (UNMIK), Andrea Angeli, zur APA. Eine Einschränkung gibt es aber: Martin A. wird über die Entscheidung des Richters benachrichtigt und hat dann drei Tage Zeit, Einspruch zu erheben.
Erst nach Ablauf der drei Tage werde das Gericht das Datum der weiteren Verhandlung festlegen. Am ersten Tag des Prozesses, dem 26. Juni, wurde lediglich festgestellt, dass ein Angeklagter - Martin A. - nicht erschienen war. Die Mitangeklagten, zwei lokale Polizisten, waren gekommen. Dem Österreicher drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. (apa)
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