Ladendiebstahl: Keine Strafe für in Haft missbrauchten 14-Jährigen
- Pikante Urteilsbegründung: 'Schreckliche Erfahrung in Haft' mildernd
- Nach Vergewaltigung: Spital verzichtet doch auf Behandlungskosten
·Horror am 8.8.
14-Jähriger in Zelle vergewaltigt
Am 8. August wurde er in einem Wiener Gefängnis missbraucht, einen Monat später stand er selbst vor Gericht. Jener 14-jährige Rumäne, der von einem 17-jährigen Mithäftling vergewaltigt worden war (das Protokoll der Tat finden Sie im Kasten rechts), musste sich wegen Ladendiebstahls verantworten. Er wurde zwar schuldig gesprochen, jedoch nicht bestraft. Deftige Urteilsbegründung: Die "schrecklichen Erfahrungen in der Haft" wurden als mildernd gewertet.
Für Richter Norbert Gerstberger genügte es "festzustellen, dass er sich schuldig gemacht hat. Der Ausspruch einer Strafe ist nicht notwendig." Die unter Setzung einer einjährigen Probezeit ergangene Entscheidung ist bereits rechtskräftig. Der Bub war Ende Juli mit seinem Cousin und den Eltern nach Wien gekommen, die seit mehreren Jahren in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Saisonarbeiter tätig sind.
Kurz vor der Rückreise hatte der 14-Jährige kein Geld mehr, wollte aber - wie er in der Verhandlung darlegte - Freunden in der Heimat Geschenke mitbringen: "Da habe ich gedacht, ich werde Sachen wegnehmen gehen." Im ersten Supermarkt steckte er eine elektrische Zahnbürste und ein Eau de Toilette ein, im zweiten "ein schönes Leiberl". Als er die dritte Filiale mit Aftershave, Sekt und Champagner verlassen wollte, ging der Alarm los. Der 14-Jährige wurde von einer Angestellten noch im Kassabereich angehalten und der Polizei übergeben.
Freispruch von "Gewerbsmäßigkeit"
In U-Haft kam er deshalb, weil die Justiz ihm so genannte Gewerbsmäßigkeit unterstellte: Man ging davon aus, der Bub habe die erbeuteten Waren weiterverkaufen und sich dadurch eine fortlaufende Einnahme verschaffen wollen. Richter Norbert Gerstberger fand dafür aber keine eindeutigen Beweise und sprach den Schüler daher von diesem Anklagepunkt frei.
ai empört: "Fahrlässiger Rassismus" des Richters
"Sein Pech war, dass sehr viele Landsleute in Wien als Ladendiebe unterwegs sind und die Gefängnisse überschwemmen", bemerkte der Richter zu den sechs Tagen, die der 14-Jährige im Gefängnis verbringen musste. Heinz Patzelt, Österreich-Generalsekretär von amnesty international (ai), bezeichnete diese Begründung nach dem Prozess als "fahrlässigen Rassismus". Einen 14-Jährigen deswegen in U-Haft zu nehmen, weil rumänische Banden in Wien unterwegs seien, käme "undifferenziertem rassistischem Denken" gleich.
Erfahrungen in der Haft mildernd
Die "schrecklichen Erfahrungen in den Hafttagen" wurden dem 14-Jährigen bei der Urteilsfindung als mildernd angerechnet. Und der Richter zeigte sich überrascht vom ausgesprochen kindlichen Aussehen des zarten, sehr klein gewachsenen Beschuldigten. "Er ist sehr klein, mhm", stellte er zu Beginn der Verhandlung halblaut fest.
Spital verzichtet auf Behandlungskosten
Die Eltern des Buben müssen jetzt jedenfalls doch nicht für die Behandlungskosten aufkommen, die nach dem Übergriff in einem Wiener Spital entstanden sind. Das als Saisonarbeiter in der Nähe von Wien tätige Ehepaar hätte dem Vernehmen nach eine Rechnung von mehr als 7.000 Euro zu begleichen gehabt. "Es wurde jetzt eine spitalsinterne Lösung gefunden", berichtete Patzelt. Die Kosten für die stationäre Behandlung des schwer verletzten Buben sind demnach anderweitig gedeckt. (APA/red)
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