Kurzer Prozess: 5,8 Mio. Steuergeld verspielt, fünf Jahre Haft!
- Spielsüchtig: Jetzt will er Schadenersatz vom Casino!
- Geschäftspartner der Gesellschaft "Wiener Wohnen" verzockte Geld, mit dem Häuser saniert werden sollten
Laut Anklage ging er gezählte 958x (!!) in vier Jahren ins Casino, spielte - und verlor. 5,8 Millionen Euro. Steuergeld, das ihm nicht gehörte! Deshalb stand ein langjähriger Geschäftspartner der Gemeinde Wien vor Gericht. Der Prozess war kurz: Er wurde wegen Untreue zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Spielsüchtige will jedenfalls jetzt das Casino auf Schadenersatz klagen!
Weil er Wohnbau-Gelder in der Höhe von 5,8 Millionen Euro unterschlagen und im Kasino verspielt hatte, wurde Michael W. (62) am Dienstag im Wiener Landesgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch wegen Untreue ist nicht rechtskräftig. Der Geschäftsführer einer Bau-Firma, die seit Jahren für die Gemeinde Wien abgewohnte Gemeindebauten saniert, hatte nach seiner Scheidung im Kasino "Abwechslung, weil es mir nicht gut gegangen ist" gesucht, wie er dem Schöffensenat (Vorsitz: Frederick Lendl) darlegte.
Aus ersten, sporadischen Besuchen wurde bald "die fixe Idee, dass man da ein System ableiten kann". Das Spielen sei "immer intensiver geworden", berichtete der Mann. In kurzer Zeit war sein Privatvermögen von rund 250.000 Euro in den Sand gesetzt. Danach vergriff er sich an den Millionen, welche die öffentliche Hand zur Sanierung mehrerer Wiener Gemeindebau-Anlagen bereitgestellt hatte.
Gezählte 958 Mal tauchte der Spielsüchtige in den vergangenen vier Jahren in verschiedenen Kasinos auf. "Ich muss ein Doppelleben geführt haben", erkannte er, "denn ich war tagsüber ein engagierter Geschäftsführer. Nach Büroschluss bin ich heimgefahren und habe mich um meine neun Huskies gekümmert. Um neun, halb zehn bin ich dann spielen gefahren."
Als sich die Verluste häuften, "ist mir die Idee gekommen, dass ich mir von den Baukonten Geld ausborgen könnte". Es war nämlich üblich, dass die Gemeinde seiner Firma im Zuge von anstehenden Projekten stets so genannte Bauvorschüsse auf Treuhandkonten überwies, die nach der Abwicklung kostengerecht abgerechnet hätten werden sollen. Der Geschäftsführer leitete die Beträge jedoch auf Firmenkonten um, behob das Geld und setzte sich damit an den Roulettetisch oder vor Spielautomaten.
"Nach dem zehnten oder 15. Mal ist die Angst in den Hintergrund gedrängt worden, nachdem es überhaupt keine Kontrolle gegeben hat", sagte der 62-Jährige. Erst als er in einer einzigen Nacht 28.000 Euro verspielte, kamen ihm Bedenken: "Dann ist mir die Lust vergangen." Plötzlich widerten ihn die Leute an, die sich ihm aufdrängten, mit schnellem Geld aushelfen wollten, für ihre Darlehen Zinsen von 20 Prozent verlangten und denen er Schecks ausstellte, welche er dann mit "Scheinrechnungen" auf Kosten seiner Firma abdeckte: Michael W. ließ sich im November 2002 für alle heimischen "Glücksspieltempel" sperren.
Seine Probleme waren damit nicht aus der Welt geschafft. Die Casinos Austria vermittelten ihm zwar noch einen besonders günstigen Kredit, der einen Zinssatz von zwei Prozent und eine monatliche Rate von 1.000 Euro vorsah. Die finanzielle Lücke von fast sechs Millionen Euro ließ sich damit aber natürlich nicht schließen.
Der Neurologe und Psychiater Peter Krieger bescheinigte dem Angeklagten eine Persönlichkeits- und Verhaltensstörung. Er sprach in seinem Gutachten von "pathologischem Glücksspiel", was zwar keiner Zurechnungsunfähigkeit, aber doch einer Neurose gleichkomme: "Mit derselben Energie, mit der er ein guter Geschäftsführer war, hat er geglaubt, er wird das Kasino knacken."
Zumindest einen Teil der verschwundenen Euro-Millionen will Michael W. wieder gutmachen, indem er jetzt einen Schadenersatzprozess gegen die Casinos Austria anstrengt, die nach Ansicht seines Verteidigers rechtzeitig reagieren und den Mann zu seinem Besten aus dem Verkehr hätten ziehen müssen.
"Es hätte viel früher auffallen müssen, dass da ein Spielsüchtiger am Werk ist", erläuterte Anwalt Manfred Ainedter. Sollte der Prozess erfolgreich verlaufen, will Michael W. die erstrittene Summe an die Geschädigten abtreten, wobei ein eigenes Zivilverfahren erst endgültige Klarheit schaffen muss, in welchem Ausmaß die Gemeinde Wien bzw. die betroffene Bau-Firma finanziell zum Handkuss gekommen sind. (apa)
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