ÖIAG-Michaelis will "in Summe" Vertrag behalten
- Er glaubt nicht, dass gegen bestehendes Recht verstoßen wurde
ÖIAG-Vorstandssprecher Peter Michaelis ist zwar bereit, über Änderungen der umstrittenen ÖIAG-Verträge zu sprechen, sollte gegen bestehendes Recht verstoßen worden sein. Aber: Es müsse "sichergestellt werden, dass das, was in Vergangenheit vertraglich zugesagt wurde, auch in Summe erhalten bleibt", erklärte er Freitag in der "ZiB 2".
Michaelis glaubt aber nicht, dass gegen bestehendes Recht verstoßen wurde. Der Rechnungshof hat kritisiert, dass bei mehreren ÖIAG-Verträgen die Schablonenverordnung nicht eingehalten wurde. Zu seinem - vom Rechnungshof kritisierten - Mietzuschuss meinte er, dies sei in internationalen Verträgen so üblich, aber "vielleicht von der Optik nicht so gut". Man hätte den Zuschuss vielleicht im Gehalt unterbringen sollen. Auf Details - wie ob künftig die Zuschüsse ins Gehalt einbezogen werden sollten - wollte er nicht eingehen. Und er bekräftigte, dass ihm die Vertragsschablonenverordnung "beim besten Willen nicht bekannt" gewesen sei, als er seinen ÖIAG-Vertrag unterzeichnete.
"Gelassen" sehe man, so Michaelis, der Strafanzeige der Kärntner FPÖ gegen den voest-Aufsichtsrat in der Causa Struzl entgegen. Ihm wäre es allerdings lieber gewesen, hätte der Kärntner LH Jörg Haider die Aufsichtsräte zu einem Gespräch eingeladen, bei dem sie ihre Position hätten darlegen können. "Ich finde es bedauerlich, dass man diesen Weg nicht gewählt hat, sondern sofort mit dem Staatsanwalt droht."
(apa)
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