Donnerstag, 28. August 2003

ÖBB-Dienstrecht ab Mitte September in Begutachtung

  • Kukacka: Keine Kürzungen bei Aktivbezügen und Pensionen
  • Auch Molterer hält Eingriffe in Dienstverträge für denkbar

Überraschend schnell widmet sich die Regierung den vermeintlichen Privilegien der rund 40.000 pragmatisierten ÖBB-Mitarbeiter: "Wir werden die Änderungen im Dienstrecht gemeinsam mit der ÖBB-Reform zwischen 12. und 15. September in Begutachtung schicken", kündigt Verkehrsstaatssekretär Kukacka gegenüber den "Salzburger Nachrichten" an.

Aktivbezüge und Pensionen sollen dabei laut Kukacka nicht gekürzt werden, dafür würden alle Sonderrechte, die zuletzt auch der Rechnungshof kritisiert hatte - etwa bei Krankenstand und Urlaub - abgeschafft. Den Widerstand der Eisenbahner-Gewerkschaft wegen eines Eingriffs in privatrechtliche Verträge hat man einkalkuliert. Selbstverständlich rechne man mit Klagen, wird Kukacka zitiert. Juristen hätten aber inzwischen einen verfassungskonformen Weg gefunden, betont der Staatssekretär.

Auch VP-Klubchef Molterer hält einen Eingriff in bestehende ÖBB- Dienstverträge für denkbar. "Es gibt durchaus Bereiche, in denen ich das nicht ausschließen würde. Ich denke beispielsweise an das Thema der Überstunden-Regulative oder der Zeitausgleiche", erklärt Molterer in einem "Presse"-Interview.

Kukacka erklärte gegenüber der "SN", die Bahn bekomme ein Arbeitsrecht wie in der Privatwirtschaft. Klar ist damit, dass der Kündigungs- und Versetzungsschutz aufgehoben werden. Anders wäre es auch nicht möglich, wie von Regierungsseite geplant 5.000 überzählige Bedienstete in die Personalgesellschaft zu transferieren.

Kukacka bestreitet, dass ihm Infrastrukturminister Gorbach das Heft aus der Hand genommen habe, um den Streit mit der Gewerkschaft nicht eskalieren zu lassen. Er sei weiterhin der, der verhandle. Gorbach sei nur am Schluss dabei, wenn offene Punkte zu klären seien. "Absurd" sei der Vorwurf von Gewerkschafts-Chef Haberzettl, er, Kukacka sei ein "Eisenbahnhasser".

(apa)

28.8.2003 22:09