Donnerstag, 28. August 2003

Frühpensionierungen: Rechnungshof-Bericht entlastet ÖBB

  • Mit einer Ausnahme keine "strafbaren Handlungen" bei Frühpensionierungen

Ein Rechnungshof-Rohbericht, der sich mit angeblich gesetzwidrigen Frühpensionierungen bei den Eisenbahnern beschäftigt, entlastet die ÖBB. Bis auf einen einzigen Fall konnten keine Hinweise gefunden werden, die den behaupteten "Verdacht einer strafbaren Handlung" untermauert hätten.

300 Stichproben hat der Rechnungshof laut ORF-Radio gezogen, 7.300 Pensioinierungen bei der ÖBB wurden ausgewertet. Nur: Die medizinischen Angaben hat der Rechnungshof nicht geprüft. Daran tüftelt noch die Staatsanwaltschaft, die sich durch 1.800 Frühpensionierungs-Fälle wühlt.

Kritik an ÖBB-Sonderregelungen
Aber nicht nur die unterstellten strafrechtlichen Tatbestände stehen im Raum. Mit grundsätzlicher Kritik an der Pensionierungs-Praxis in den ÖBB hält auch der Rechnungshof nicht zurück. In einzelnen Fällen hätte sich das Unternehmen zu wenig um eine "eingeschränkte Weiterverwendung des Bediensteten" bemüht, heißt es.

Im Vorjahr waren 12 von 43.000 aktiven ÖBBlern 60 Jahre oder älter. Über 50-Jährige sind im Schnitt 72 Tage im Jahr krank, in den Jahren vor der Pension oft auch über 100 Tage. Kranke Eisenbahner erhalten ihr Gehalt für ein volles Jahr weiter ausbezahlt.

28.8.2003 08:31