Saisonarbeit: Aufregung um überschrittene Obergrenze
- Wirtschaftsministerium will Saisonbeschäftigungen von bis zu sechs Wochen nicht statistisch beachten
- AK: "Verfassungswidrig" - Im Halbjahr 10.474 Saisonniers
Das Wirtschaftsministerium will Saisonbeschäftigungen von bis zu sechs Wochen künftig mit Null gewichten und damit gar nicht mehr in die Berechnungen einbeziehen. Damit werde die Zahl der Saisonniers "manipuliert", die neue Gewichtungsmethode sei "verfassungswidrig", kritisierten am Dienstagabend Arbeiterkammer (AK) und Tourismusgewerkschaft.
Die durch die Niederlassungsverordnung festgelegte neue Höchstgrenze von 8.000 Saisonarbeitern für den Tourismus und die Landwirtschaft (ohne Erntehelfer) sei im ersten Halbjahr 2003 mit 10.474 weit überschritten worden, sagte der AK-Arbeitsmarktexperte Josef Wallner. Daher habe sich die Regierung nun diesen neuen verfassungswidrigen "Gewichtungsschlüssel" für Saisonniers einfallen lassen und die Zahl der gemeldeten Saisonniers im Jahresdurchschnittsbestand von 10.474 für das erste Halbjahr 2003 auf 7.903 Saisonarbeiter "hinuntergedrückt".
Saisonniers, die nicht länger als sechs Wochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, könnten dieser neuen Berechnungsmethode zufolge mit Null gewichtet werden. Argumentiert werde damit, dass dies "nicht arbeitsmarktrelevante Kurz-Zeit-Saisonniers" seien, die während sportlicher Großveranstaltungen oder bei festlichen oder kulinarischen Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten eingesetzt würden. "Diese Nullgewichtung ist Manipulation", kritisierte Wallner, der mit dieser Gewichtungsmethode die Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt sieht.
"Wir fürchten nun, dass diese Methode auch in der Wintersaison angewendet wird und Saisoniers dann nur mehr für je sechs Wochen - mehrmals bei verschiedenen Arbeitgebern - angestellt werden", sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD), Rudolf Kaske.
(apa)
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