Kaprun-Katastrophe: Ansprüche verjähren ab 11. 11.
- Drei Jahre nach Feuer-Drama: Prozess noch nicht beendet
Fast drei Jahre sind seit dem Feuer-Drama am Kitzsteinhorn vergangen. Die Seilbahnkatastrophe kostete 155 Menschen das Leben. Der Prozess läuft noch immer! Das Ende ist nicht absehbar. Dafür endet eine juristische Frist: Nur noch bis 11. November, also drei Jahre nach dem Unglück, können Angehörige Schadenersatzansprüche geltend machen. Etliche von ihnen erachten die ausbezahlten 7.267 Euro seelisches Schmerzensgeld als zu gering. Auf eine Klage auf höhere Entschädigung verzichten die meisten wegen des hohen Prozessrisikos.
Die Gletscherbahnen schickten an alle Angehörige Briefe aus, in denen sie auf die Rechtslage der Verjährung hinwiesen. "Wir bewegen uns hier auf vollkommen neuem Terrain", schilderte der Anwalt Eduard Salzborn von der Wiener Kanzlei Lansky, die rund 70 Angehörige (von etwa 20 Opfern) vertritt, denn psychisches Schmerzensgeld sei in der Judikatur ganz neu. "Die große Unbekannte ist, wie viel kann ich geltend machen." Er erachte 7.267 Euro als zu gering. Viele seiner Mandanten würden deshalb gerne eine höhere Summe einklagen, haben aber keinen Rechtsschutz.
Gletscherbahnen zeigen sich entgegenkommend
Auch ein Musterprozess bringe nichts, weil für alle anderen die Verjährungsfrist bleibe und die Gletscherbahnen auf die Verjährung nicht verzichten wollen, so Salzborn im APA-Gespräch. Er räumte aber ein, dass sich die Versicherung der Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK), die EA Generali, bei der Bezahlung des Schadens und auch bei Unterhaltszahlungen sehr entgegenkommend zeige.
Harald Schiffl, Sprecher der Gletscherbahnen, versteht die Aufregung nicht. "Nach Bekanntgabe der angeblichen Unglücksursache haben wir am 6. September 2001 die volle Haftung nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeugs-Haftpflichtgesetz (EKHG) übernommen." Nach dem Unglück seien alle Angehörigen aufgefordert worden, ihre Ansprüche geltend zu machen. Heuer im Sommer seien alle nochmals auf die Verjährungsfrist aufmerksam gemacht worden, so Schiffl.
Bisher 4,5 Mio. ausbezahlt
Von der gesamten Versicherungssumme (23,26 Mio. Euro) seien bisher 4,5 Mio. Euro an Schadenersatz ausbezahlt worden. Weiters gab es 3,6 Mio. Euro Soforthilfe, vor allem in Form von Akonto-Zahlungen für Unterhaltsleistungen. Darüber hinaus hätten die Gletscherbahnen - erstmals in Österreich, so Schiffl - freiwillig Schmerzensgeld für seelische Leiden ausbezahlt, und zwar die genannten 7.267 Euro an jeden Angehörigen ersten Verwandtschaftsgrades.
"Alle gerechtfertigten Ansprüche werden von uns erfüllt, ohne dass jemand damit eine Erklärung abgeben muss, dass er keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen darf. Es gibt keinen Grund, in eine Klage zu gehen, und es gibt für uns keinen Grund für einen Verzicht auf die Verjährung. Wenn es jemandem zu wenig ist, muss ich das akzeptieren. Es stehen alle Wege offen", so Schiffl. (APA/red)
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