Wer ist schuld am Tod von Cheibani W.? Jetzt wurde Notarzt angezeigt
- Keine Anzeige gegen Polizisten und Sanitäter: Staatsanwalt wartet noch auf Gutachten
Paukenschlag bei den Ermittlungen zum Tod des Afrikaners im Wiener Stadtpark. Wie das Innenministerium bestätigte, wurde der in die "Amtshandlung" involvierte (und derzeit suspendierte) Notarzt angezeigt! Keine Anzeige gibt es gegen die Polizisten und Sanitäter, die am Tatort waren. Wie berichtet, hatte ein Video die Brutal-Amtshandlung dokumentiert: Polizisten, die auf dem bewegungslos am Boden liegenden Mann standen, ein Arzt, der tatenlos zusah, Sanitäter. Und wie der bewusstlose Cheibani von der Tragbahre fiel, als er in den Rettungswagen eingeladen werden sollte.
Das soll am 15. Juli in der Nacht geschehen sein: Angeblich geriet Cheibani W. mit dem Leiter des Afrikadorfes in Streit. Es soll um Unzuverlässigkeiten des 33-Jährigen gegangen sein, der für die Einrichtung als Nachtwächter engagiert war. Da sich Cheibani W. angeblich nicht beruhigen ließ, flüchtete der Angegriffene in sein Auto, sperrte sich ein und rief die Polizei.
Staatsanwalt wartet ab
Die Entscheidung, ob aufklärungsbedürftigen Todesfall eine gerichtliche Voruntersuchung eingeleitet wird, ist noch nicht gefallen. "Wir warten auf das abschließende Gutachten der Gerichtsmedizin zur Todesursache", erklärte Otto Schneider, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, am Dienstag gegenüber der APA.
Bisher sind in dieser Sache bekanntlich Vorerhebungen gegen unbekannte Täter in Richtung fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen anhängig.
Innenministerium zeigte Notarzt an
Unterdessen kündigt die Wiener Stadtzeitung "Falter" in der Mittwoch-Ausgabe die Veröffentlichung des ministeriellen Verschlussaktes an. Demnach hat das Innenministerium nur den Notarzt, nicht aber die mitbeteiligten Sanitäter und Polizisten angezeigt. Der Arzt habe "fahrlässig den Tod herbeigeführt, indem er es unterließ, nach intramuskulärer Verabreichung des Medikamentes Haldol (ein Beruhigungsmittel, Anm.) die Vitalfunktionen ausreichend zu überwachen, weshalb er den kritischen Zustand des Cheibani W. nicht erkannte und dieser in der Folge verstarb", zitiert der "Falter" aus dem Akt. In ersten Meldungen der Polizei war das Verhalten des Notarztes noch als völlig korrekt beschrieben worden.
Die Staatsanwaltschaft sei an Rechtsansichten der Sicherheitsbehörden grundsätzlich nicht gebunden, bemerkte dazu deren Pressesprecher. Die Anklagebehörde werde die Sachlage nach Erhalt aller maßgeblichen Unterlagen "sicher eigenständig prüfen", betonte Schneider. Nadja Lorenz, die Rechtsanwältin der Witwe des verstorbenen Mauretaniers, hat eine Menschenrechtsbeschwerde angekündigt, weil das Innenministerium "für die Polizisten nur Entlastendes formuliert" habe.
Der "Falter" zitiert auch aus einem vorläufigen gerichtsmedizinischen Gutachten, demzufolge Cheibani W. zum Zeitpunkt seines Todes Cannabinoide - das sind Haschischinhaltsstoffe - sowie Spuren von LSD in sich gehabt haben soll. Anfang 2002 soll der Mann wegen Heroin- und Crackmissbrauchs in medizinischer Behandlung gestanden sein. Damals wurde auch ein schwerer Herzfehler diagnostiziert. Als mögliche Todesursache wird ein Herz-Kreislaufversagen in Folge eines offenbar hochgradigen Erregungszustandes genannt.
Die Anklagebehörde hält Äußerungen und Spekulationen zu einem vorläufigen Gutachten für entbehrlich, da der betreffende Gerichtsmediziner über wesentliche Informationen noch gar nicht verfügt habe. So kannte er beispielsweise das Video nicht, dass ein Augenzeuge von der Amtshandlung mitschnitt. "Wir warten in Ruhe das richtige Gutachten ab", bekräftigte Schneider. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft hält zusätzliche chemisch-toxikologische Untersuchungen für nicht unwahrscheinlich, "so dass es noch länger dauern könnte".
Der "Falter" meldete unter Berufung auf "Polizeikreise", dass die Gerichtsmedizin das Verhalten der Polizisten, die den Brustkorb des Mannes auf den Asphalt drückten, nicht kausal mit dem Tod des Mannes gewesen sei. (APA/red)
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