Dienstag, 19. August 2003

ÖIAG-Verträge: Fiedler will Grasser nicht loben

  • RH-Präsident: "Mängel festgestellt und Kritik angebracht"
  • Zivil- oder strafrechtlichen Bestimmungen bei Nicht-Einhaltung

Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler denkt nicht daran, Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der Frage der umstrittenen ÖIAG-Verträge zu loben. Fiedler sagte in einem am heutigen Mittwoch ausgestrahlten Interview im Ö1-Morgenjournal, der Finanzminister könne nicht "ernstlich" erwarten, dass der Rechnungshof (RH) Lob ausspricht, "wenn Mängel festgestellt wurden und Kritik angebracht ist". Grasser hatte am Dienstag gesagt, die Gestaltung der ÖIAG-Verträge hätte "Lob verdient".

"Überrascht" zeigte sich Fiedler auch über die Aussage Grassers, bei der Ausschreibung der ÖIAG-Posten seien vergaberechtliche Bestimmungen nicht anzuwenden gewesen. Der RH habe nämlich in seinem Bericht festgehalten, dass dies "zwingend" nötig gewesen wäre und das Finanzministerium habe in zwei Stellungnahmen zum Bericht nicht das Gegenteil behauptet.

Schablonenverordnung nicht angewandt
Der RH-Präsident erneuerte aber seine Kritik, wonach die einschlägige Schablonenverordnung im Zusammenhang mit dem Abschluss der Verträge für die ÖIAG-Manager "ganz bewusst nicht angewandt" worden sei. Er habe zwar keine Anhaltspunkte, dass dies mit Wissen oder Billigung von Bundesministerien geschehen sei. Die Verfehlungen seien den in den jeweiligen Unternehmen Verantwortlichen zuzurechnen.

Doch trage die Bundesregierung die Verantwortung dafür, dass diese von ihr erlassene Verordnung bei künftigen Vertragsabschlüssen auch eingehalten werde. Fiedler kann sich in diesem Zusammenhang auch die Einführung von zivil- oder strafrechtlichen Bestimmungen bei Nicht-Einhaltung der in der Verordnung enthaltenen Bestimmungen vorstellen. (apa/red)

19.8.2003 08:38