Sparkurs: Deutschlands Pensionisten stehen vor harten Einschnitten
- Schröder: "Das, was wir verteilen können, ist weniger geworden und muss härter erarbeitet werden"
Ausgerechnet ein Sozialdemokrat muss den Deutschen derzeit eine Sozial-Hiobsbotschaft nach der anderen überbringen. Nach Arbeitslosen und Krankenversicherten erfahren jetzt auch die Rentner aus erster Hand: Die "Zeit des fröhlichen Verteilens" sei vorbei.
"Auch die Rentnerinnen und Rentner werden Ansprüche zurücknehmen müssen", kündigte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in einem Fernseh-Interview an. Seine drastische Begründung: "Das, was wir verteilen können, ist weniger geworden und muss härter erarbeitet werden."
Derzeit vergeht im politischen Berlin kaum ein Tag ohne neue Vorschläge zu Renten-Einschnitten. In der kommenden Woche haben die Spekulationen dann ein Ende: Am 28. August legt die vor der Regierung eingesetzte Rürup-Kommission ihre Vorschläge auf den Tisch.
Zwei Faktoren drohen das deutsche Rentensystem zu erwürgen: Die Umlage-Finanzierung ohne Kapitalbildung und die zunehmende Überalterung der Gesellschaft. Verschärft werden die Probleme durch die stagnierende Wirtschaft. Dies drückt auf die Beitrags-Einnahmen.
In den 50er Jahren finanzierten vier Beschäftigte einen Rentner. Heute stehen für die Zahlung an einen Rentner nur noch die Einnahmen von 2,3 Beschäftigten zur Verfügung. Im Jahr 2050 müssten nach heutigem System bereits 1,2 Beschäftigte einen Rentner finanzieren.
Derzeit stammt schon jeder vierte ausgezahlte Renten-Euro aus der Staatskasse. Sie zahlt unter anderem für all jene, die früher selbst keine Beiträge zahlten - etwa die Rentner aus der früheren DDR.
Kompliziert wird das Ganze auch durch die Tatsache, dass das Grundgesetz nach derzeitiger Auslegung die Rentner vor Kürzungen laufender Bezüge schützt. Die Regierung hütet sich deshalb vor dem Begriff "Kürzungen" und spricht vor allem über künftige Bezüge. Statt weniger zu zahlen wird der Umweg gewählt, den Rentnern verstärkt in die Tasche zu greifen und das gerade Ausbezahlte wieder zurückzuholen. Davor schützt die Verfassung nämlich nicht.
(apa, red)
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