Montag, 18. August 2003

Der Voest-Deal: Staatsanwalt ermittelt in 'Affäre Struzl'!

  • Im Visier der Justiz: Aufsichtsrat Streicher, Michaelis & Wieltsch
  • Haider: "Nicht zum modernen Ganoventum schweigen"

Die Voest-Granden im Visier der Justiz! Wie Kärntens Landeshauptmann erklärte, ermittelt die Staatsanwaltschaft in der "Causa Struzl". Justizminister Böhmdorfer habe Haider mitgeteilt, dass "alle Unterlagen gesichert und auf strafrechtliche Konsequenzen geprüft" werden. Juristen überlegen aber auch Ermittlungen gegen den Aufsichtsrat des Stahl-Konzerns! Vor allem gegen Rudolf Streicher.

Erste Reaktion von Streicher: Er sei bisher nicht kontaktiert worden, sehe aber etwaigen Untersuchungen gelassen entgegen.

Jörg Haider will "ausmisten"
"Ausmisten" wollte Jörg Haider schon am Montag in der voestalpine. Nach der Aufsichtsratsentscheidung zu Gunsten von Vorstandschef Franz Struzl, der diesen des Insiderhandels freigesprochen hatte, sprach der Kärntner Landeshauptmann von "modernem Ganoventum in staatsnahen Betrieben".

Streicher, Michaelis und Wieltsch im Visier
Laut Haider richten sich die Ermittlungen auch gegen das Präsidium des Aufsichtsrats der voestalpine, Rudolf Streicher, Peter Michaelis und Rainer Wieltsch. Ihnen hatte der Landeshauptmann vorgeworfen, "strafrechtliche Verfehlungen von voestalpine-Generaldirektor Franz Struzl, nämlich einen Insiderhandel an der Börse, zu decken". Dabei seien gerade Aufsichtsräte nach dem Aktiengesetz zu "besonderer kaufmännischer Sorgfalt" verpflichtet.

Haider zornig über 'Weißwaschung'
In anderen Ländern hätte der Aktiendeal durch Insiderwissen strafrechtliche Relevanz gehabt, ist sich Haider sicher. In Österreich sei es mit der Aufsichtsratsentscheidung der voestalpine als Kavaliersdelikt behandelt worden. Haider sieht darin "ein Decken von strafrechtlichen Dingen." Daher solle die Rolle des Aufsichtsratspräsidiums aber auch die Rolle der ÖIAG-Vertreter im Aufsichtsrat genau durchleuchtet werden.

Es müsse verhindert werden, "dass modernes Ganoventum in staatsnahen Betrieben ermöglicht wird", so der LH weiter. Sollten strafrechtliche Dinge gedeckt worden seien, so müsse auch in der ÖIAG "ausgemistet werden." Das könnte bis zu einer totalen Neubestellung des Aufsichtsrates führen. (apa, red)

18.8.2003 13:00