SPÖ fordert von Schüssel die Entlassung Grassers!
- Kritik an Postenvergabe in der ÖIAG
- Grasser räumt Ungereimtheiten ein - Grund: Zeitdruck
·"Inflation"
Grüne gegen ÖIAG- Sondersitzung
·SP-Darabos
"Grüne gegen ÖVP im Schongang"
·ÖIAG-Verträge
NEWS: SPÖ für
NR-Sondersitzung
Die SPÖ fordert von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) die Entlassung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos meinte am Freitag, Rechtsbruch durch einen Finanzminister sei bisher nicht tolerabel gewesen. Die einzige angemessene Reaktion auf den Rechnungshof-Bericht zur Postenvergabe in der ÖIAG sei, dass Schüssel Grasser aus der Regierung entlasse. Die Grünen stehen einer Sondersitzung bezüglich ÖIAG skeptisch gegenüber (siehe Kasten rechts).
Der Rechnungshof war zum Schluss gekommen, dass die vorzeitige Entlassung von Vorständen in Staatsbetrieben nach dem Antritt der schwarz-blauen Koalition mindestens 3,93 Mio. Euro gekostet habe. Für die Suche nach neuen Vorständen wurden 0,8 Mio. Euro ausgegeben. Zudem hat sich die ÖIAG dabei laut Rechnungshof (RH) nicht immer an die bestehenden Vertragsschablonen und an das Stellenbesetzungsgesetz gehalten.
"Rechtsbrüche"
Aus dem Rechnungshof-Bericht gehe klar hervor, "dass es hier zu Rechtsbrüchen der Aufsichtsräte und damit auch des zuständigen Ministers gekommen ist", meint Darabos. Verträge mit Managern würden schließlich "nicht im Affekt entstehen", sondern monatelang vorbereitet. Vom "inflationären" Gebrauch der parlamentarischen Sondersitzungen könne deshalb keine Rede sein: "Zwei Sondersitzungen sind den Abgeordneten des Hohen Hauses durchaus zuzumuten."
Unregelmäßigkeiten bei Auftrgsvergaben?
Zudem gibt es laut Darabos weitere Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben im öffentlichen Bereich. Der SP-Geschäftsführer zitierte dazu aus einem Rohbericht des Rechnungshofes. Darin wird kritisiert, dass den Vergabeakten in der Regel nicht entnommen werden konnte, warum überhaupt externe Dienstleister beauftragt wurden. Auch die Auswahl des Auftragnehmers habe der Rechnungshof oft nicht nachvollziehen können, so Darabos. Teilweise seien Aufträge überhaupt mündlich vorvergeben worden, in Einzelfällen war die Leistungserbringung bei Vertragsunterfertigung bereits abgeschlossen.
Grasser räumt Ungereimtheiten ein
Finanzminister Karl-Heinz Grasser stellte heute Freitag bei einer Pressekonferenz fest, dass im Zusammenhang mit der Suche eines ÖIAG-Aufsichtrats im Jahr 2000 bezüglich der Auftragsvergabe an zwischengeschaltete Personalberater Beanstandungen durch den Rechnungshof erfolgt seien. Grasser begründete dies mit Zeitdruck, der ihm damals auferlegt worden sei, um den Privatisierungsauftrag umzusetzen.
"Ich war mit einem ÖIAG-Aufsichtsratspräsidenten Josef Staribacher (SPÖ) konfrontiert, der auf Gewerkschaftsversammlungen gegen den Privatisierungsauftrag der Regierung aufgetreten ist". Darüber hinaus habe es im ÖIAG-Aufsichtsrat drei weitere SPÖ-Mitglieder gegeben, die Mitarbeiter früherer SPÖ-Regierungsmitglieder gewesen seien, sagte Grasser. Damit begründete er, dass der Personalberater nicht wie im Stellenbesetzungsgesetz 1998 vorgeschrieben in einem "offenen Verfahren" gesucht worden sei und dass die vorgeschriebene dreiwöchige Anbotsfrist um über zwei Wochen unterschritten worden sei.
Zur Kritik des Rechnungshofs, dass der ÖIAG-Aufsichtsrat bei der Suche und Bestellung von Vorständen der Beteiligungsunternehmen die "Vertragsschablonenverordnung" missachtet habe, sagte Grasser, die Verordnung gelte nur für jene ÖIAG-Unternehmen, die mehrheitlich im ÖIAG-Eigentum stehen, nicht also beispielsweise für Böhler-Uddeholm oder VA Tech.
Ob jetzt die geltenden Verträge im ÖIAG-Bereich nachzubessern sein werden, werfe komplexe juristische Fragen auf, zu denen es unterschiedliche Expertenmeinungen gebe.
(apa/red)
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