AK warnt vor 50%-Verlust des Kindergelds
- Wenn Mutter-Kind-Untersuchungen nicht nachgewiesen werden
- FP-Staatssekretäre weisen Kritik zurück
Eine Regelung im Kinderbetreuungsgeld-Gesetz kann Eltern jetzt bis zu 3.500 Euro kosten, hat die Arbeiterkammer (AK) am Freitag gewarnt. Eltern, die Bestätigungen über Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht rechtzeitig an die Gebietskrankenkasse schicken, erhalten nur das halbe Kindergeld, so als hätten sie die Untersuchungen gar nicht durchführen lassen.
Die AK verlangt daher von der Regierung, dass das Gesetz sofort geändert wird. Jene Eltern, die die Frist bereits versäumt haben, müssten die Möglichkeit bekommen, die Bestätigung nachzubringen. "Es reicht, die Frist auch nur um einen Tag zu überziehen - ein Nachbringen ist nicht möglich. Diese Regelung kann Eltern bis zu 3.500 Euro kosten", erklärt Christoph Klein, Leiter des AK Sozialbereichs, in einer Aussendung.
"Wenn nur eine von zehn Müttern diese Frist übersieht, sind pro Jahr davon mehr als 5.000 Familien betroffen. Das ist eine bürokratische Schikane", so Klein. "Eltern, die bloß übersehen haben, einen Zettel abzuschicken, werden genauso bestraft wie Eltern, die ihr Kind kein einziges Mal in diesen 14 Monaten zur Untersuchung gebracht haben."
Zwischen der Geburt eines Kindes und dem 14. Lebensmonat sind insgesamt fünf Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass durchzuführen. Das Kinderbetreuungsgeld-Gesetz aus dem Jahr 2002 schreibt vor, dass die Bestätigung über die Untersuchungen bis spätestens bis zum Ende des 18. Lebensmonats an die zuständige Krankenkasse geschickt wird. Wird die Bestätigung nicht oder verspätet geschickt, wird das Kindergeld unwiderruflich vom 21. Lebensmonat bis zum Ende der Bezugsdauer halbiert. Bei einem 36- monatigen Bezug des Kindergeldes, wenn also auch der Partner für mindestens sechs Monate überwiegend das Kind betreut, macht das knapp 3.500 Euro aus.
Kein Verständnis von FP-Seite
Absolut kein Verständnis für die Kritik der Arbeiterkammer haben die beiden Staatssekretäre Ursula Haubner und Reinhart Waneck (beide F). In einer Aussendung betonen sie, dass die Eltern die Voraussetzungen unterschreiben müssen, ein Merkblatt und zusätzlich noch - zwei Monate vor Ablauf der Frist - ein Erinnerungsschreiben erhalten. Von einer "bürokratischen Schikane" zu sprechen, sei "mehr als bedenklich". Schließlich gehe es darum, die alarmierend rückläufigen Untersuchungen für den Mutter-Kind-Pass wieder anzukurbeln.
(apa/red)
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