Mittwoch, 13. August 2003

Urlaub verpatzt: Die Tipps der Rechts-Experten

Urlaub verpatzt, weil das Zimmer feucht, das Essen mies, der Strand kilometerweit entfernt war? Was Sie nach den Ärger-Ferien machen können, bzw. beim nächsten Urlaub beachten sollten, lesen Sie in den Tipps der AK-Konsumentschützer

- Machen Sie nach der Urlaubsreise Ihre Ansprüche sofort mit einem eingeschriebenen Brief beim Reiseveranstalter geltend.

- Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren.

- Hatte der Urlaub wegen solcher Mängel keinen Erholungswert oder war er zumindest erheblich beeinträchtigt, kann unter Umständen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude geltend gemacht werden. Eine gesetzliche Regelung ist aber erst für nächstes Jahr angekündigt.

- Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel an Ort und Stelle. Dokumentieren Sie sie zu Beweiszwecken - Fotos, Zeugen, Videos.

13.8.2003 12:57