Donnerstag, 14. August 2003

Kartellgericht: Postbus-Verkauf an ÖBB ohne Auflagen genehmigt

  • Gericht geht von "keiner marktbeherrschenden Stellung" aus
  • Private orten "grobe Verfahrensfehler" und rechnen mit Einspruch

Nach 35 Jahren zähem Ringen steht einem Zusammenschluss von Postbus und Bahnbus nichts mehr im Weg. Das Kartellgericht hat am Donnerstag die Übertragung der bisher staatlichen Österreichische Postbus AG an die ÖBB ohne Auflagen bewilligt. Durch die Zusammenführung entstehe keine marktbeherrschende Stellung im österreichischen Nahverkehr, argumentierten die Wettbewerbshüter.

"Letztlich hat das Verfahren ergeben, dass nicht zu erwarten ist, dass durch den angemeldeten Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird", heißt es in dem Urteil. Vielmehr sei zu erwarten, dass Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen eintreten. Für von manchen gewünschte Auflagen habe das Verfahren keine Begründung ergeben.

Unabhängig davon wollen die ÖBB gemäß einem im März gefällten Ministerratsbeschluss ein Drittel des Postbusses an Private weiterveräußern. Bahn-Vorstand Schmid erwartet sich eine Belebung des Nahverkehrsmarktes, "wenn wir andere mit ins Boot holen". Die Entscheidung des Kartellgerichts begrüßten die ÖBB dennoch als "großen Erfolg".

Fix ist das Urteil allerdings noch nicht. Bis 16. September haben die Parteien noch Zeit Einspruch beim Obersten Gerichtshof einzulegen. Justizminister Böhmdorfer will einen möglichen Rekurs gegen das Urteil noch prüfen lassen. Dieser könnte den Zusammenschluss von Post- und Bahnbus erneut erheblich verzögern. Wird der Deal bis Anfang September nicht endgültig genehmigt, haben die ÖBB außerdem die Möglichkeit, vom Vertrag mit dem Verkäufer ÖIAG zurückzutreten.

Kritik kommt von den privaten Busbetreibern. Norbert Gugerbauer, der Rechtsvertreter von 25 privaten Busunternehmen in ganz Österreich spricht von groben Verfahrensfehlern "des zuständigen Senats", weil weitere in ihrem Auftrag erstellte Gutachten nicht berücksichtigt worden seien. (APA)

14.8.2003 15:15