Strenge Strafen für Insiderhandel: Böhmdorfer für 10 Jahre Haft!
- voestalpine-Aktionäre können Sonderprüfung beantragen
- EU-Richtlinie zu Insiderhandel soll rasch umgesetzt werden
·Börsen-Jargon
Was ist eigentlich Insider-Handel?
Insiderhandel soll strenger bestraft werden! Justizminister Dieter Böhmdorfer überlegt, den Strafrahmen zu erhöhen. Derzeit werden nach dem Paragraphen 48a des Börsengesetzes bis zu zwei Jahre Haft oder 360 Tagessätze Geldstrafe angedroht. Dies sei im Vergleich zu anderen Industriestaaten sehr gering. Böhmdorfer könne sich vorstellen, die Strafen in Österreich je nach Ausmaß des Schadens auf 5 bis 10 Jahre - also wie beim schweren Betrug - zu erhöhen.
Laut Böhmdorfer müsse man bedenken, wie die Reputation des Wirtschaftsstandortes unter Insiderhandel leiden könne, so der Minister in einem Interview mit der "Kronen Zeitung". Die voestalpine-Aktionäre hätten jedenfalls die Möglichkeit, eine aktienrechtliche Sonderprüfung zu beantragen. Diese müsse von der Hauptversammlung beschlossen werden. Sollte die Prüfung der Vorgänge bei der Geschäftsführung abgelehnt werden, könnten 10 Prozent der Aktionäre sie bei Gericht beantragen. In diesem Fall komme es auf die Verdachtslage an, heißt es weiter.
Die EU-Richtlinie in Sachen Insiderhandel soll jedenfalls rasch und konsequent umgesetzt werden. (apa)
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