Nach Terror-Prozess: Revision gegen Mzoudi-Freispruch eingelegt
- Bundesgerichtshof muss sich nun mit dem Fall befassen
Nach dem Freispruch für den Marokkaner Abdelghani Mzoudi im zweiten Hamburger Prozess um die Anschläge vom 11. September 2001 muss sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Die Bundesanwaltschaft legte am Freitag Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts ein.
An dem Revisionsverfahren könnte auch ein möglicher Versuch scheitern, den 31-jährigen Elektrotechnikstudenten aus Marokko abzuschieben. Denn die Bundesanwaltschaft müsste dem zustimmen.
Hamburgs Innensenator Dirk Nockemann hatte nach dem Freispruch am Donnerstag angekündigt, Mzoudi schnellstmöglich nach Marokko zurückzuschicken. Die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke-Katrin Scheuten, sagte dazu auf Anfrage, ihre Behörde sei zunächst daran interessiert, das Revisionsverfahren zu Ende zu bringen. Mzoudis Ausweisung sei eine Frage der Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen auf der einen und Strafverfolgung auf der anderen Seite. Eine solche Entscheidung könne jedoch nicht die Bundesanwaltschaft treffen.
Eine Ausweisung könnte Mzoudi auch selbst anfechten. Dann würde der Fall laut dem Sprecher der Hamburger Ausländerbehörde vor dem Verwaltungsgericht landen. Das OLG hatte den Marokkaner am Donnerstag aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das Gericht sah keine eindeutigen Belege dafür, dass der Marokkaner sich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder der Beihilfe zum Mord in rund 3.000 Fällen schuldig gemacht hat.
Am Freitag legte auch die Nebenklage Revision ein. Sie vertritt die Opfer der Anschläge auf das Word Trade Centre und das Pentagon. Nebenklage-Anwalt Sven Leistikow nannte das Urteil am Donnerstagabend sei eine "riesige Enttäuschung" für Opfer und Angehörige.
(apa)
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