Mittwoch, 13. August 2003

Amnestiegesetze für Diktatur-Verbrechen aufgehoben

  • Argentinien: Tür für bis zu 2400 neue Strafverfahren offen

Aufatmen für die Opfer bzw. deren Angehörige: Das argentinische Abgeordnetenhaus hat die Amnestiegesetze für Verbrechen unter der Militärdiktatur (1976-1983) am späten Dienstagabend aufgehoben. Die Abgeordneten öffneten damit die Tür für bis zu 2400 neue Strafverfahren gegen frühere Militärs und Polizisten, denen Entführung, Folter und Mord vorgeworfen werden. Dem Aufhebungsgesetz muss nur noch der Senat zustimmen.

Zu Beginn der stundenlangen Debatte hatten die Abgeordneten bereits mit Zweidrittelmehrheit in der Verfassung festgeschrieben, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen künftig nicht mehr verjähren können und nicht amnestiert werden können.

Das so genannte Schlusspunktgesetz und das Gesetz über den Befehlsnotstand waren Ende der 80-er Jahre unter dem Eindruck mehrerer Militärrevolten erlassen worden. Sie stellten mittlere und niedere Dienstränge auch bei Menschenrechtsverbrechen straffrei. Bis zu ersten Verurteilungen könnten aber noch Jahre vergehen. Die Betroffenen dürften vor Gericht geltend machen, dass die Aufhebung der Amnestiegesetze verfassungswidrig sei. Die letzte Entscheidung bliebe damit dem Obersten Gerichtshof überlassen. Das Gericht befindet sich zurzeit in einer Phase der personellen Erneuerung.

Die Parlamentsentscheidung stellt gleichwohl ein starkes politische Symbol und einen Erfolg für den neuen peronistischen Präsidenten Nestor Kirchner dar. Er ist der erste Staatschef seit der Rückkehr des Landes zur Demokratie 1983, der die Täter der Militärjunta ausnahmslos vor Gericht bringen will. (APA/red)

13.8.2003 09:33