Samstag, 16. August 2003

Polizisten-Freispruch: Böhmdorfer lässt Urteil in Beleidigungs-Prozess prüfen

  • Beamter hatte bei Verkehrskontrolle Afrikaner beschimpft

Im Fall jenes oberösterreichischen Polizisten, der einen als anerkannter Flüchtling in Österreich lebenden Afrikaner bei einer Lenkerkontrolle als "Scheiß Neger" bezeichnet hat, ist trotz Freispruches in zweiter Instanz das letzte Wort noch nicht gesprochen: Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) hat die Generalprokuratur zu einer Überprüfung des Urteils angewiesen.

Das Urteil habe "Irritationen" ausgelöst, deshalb sei es "notwendig und richtig", es zu überprüfen.

"Ich erwarte mir, dass die Bevölkerung Klarheit bekommt, dass es hier nicht ein Messen mit zweierlei Maß gibt", so Böhmdorfer. Er verwies darauf, dass Beschimpfungen im Zusammenhang mit "Scheiß" regelmäßig bestraft würden.

Vom OGH erwarte er Klarheit darüber, ob das Urteil des Landesgerichts ein Linz ein Einzelfall, etwa eine falsche Entscheidung gewesen sei. Sollte dies der Fall sein, könne man davon ausgehen, dass beim nächsten Mal wieder richtig entschieden werde. Befinde der OGH aber, dass das Urteil zu Recht gefallen sei, wolle er die Ehrenbeleidungstatbestände im Strafrecht überprüfen.

Das Landesgericht Linz hat in seinem vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Urteil festgestellt, dass die Bezeichnung "Scheiß Neger" für einen Schwarzafrikaner zwar eine Ehrenbeleidigung sei, aber kein Verstoß gegen die Menschenwürde.
(apa, red)

16.8.2003 13:02