Liebe zu 13-Jähriger endete im Gefängnis
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde am Dienstag ein 23-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt von einem Geschworenensenat zu einer teilbedingten Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der junge Mann hatte eine Liebesbeziehung mit einer 13-Jährigen begonnen, das Mädchen wurde schwanger.
Der Verteidiger rechtfertigte das Verhalten des Angeklagten mit dem Sprichwort: "Liebe kennt keine Grenzen." Als das Mädchen im Frühjahr dieses Jahres schwanger wurde, zeigte die Mutter den Freund an und veranlasste einen Schwangerschaftsabbruch. Der junge Mann wurde verhaftet und saß seither in U-Haft. Vor Gericht beteuerten beide, einander weiterhin zu lieben, ein Beleg dafür sind die zahlreichen gegenseitigen Liebesbriefe, die während der Haft verfasst wurden.
Der Klagenfurter verbrachte einen Teil seiner Kindheit in einem Pflegeheim, danach ging er eine Liebesbeziehung mit einer 17-jährigen Linzerin ein, mit der er ein Kind hat. Eine Bäckerlehre brach er ab, und als er die 13-Jährige kennen lernte, war er arbeitslos. Als das Mädchen schwanger wurde, riss sie von daheim aus. Das Paar war tagelang abgängig, bis sie von der Polizei gefunden wurden.
Vor Gericht meinte der Angeklagte unter Tränen: "Egal, wie das Urteil auch ausfallen wird, ich werde sie immer lieben." Die Vorsitzende wollte wissen, warum die beiden beim Geschlechtsverkehr nicht verhütet hätten. Das Mädchen erklärte, sie habe überhaupt nicht an etwaige Verhütung gedacht, sich zwar die Pille besorgt, sie aber nicht genommen.
Der Staatsanwalt verlangte für den Angeklagten eine "gerechte Strafe, die der Schuld angemessen ist". Der Strafrahmen für den Missbrauch Unmündiger reicht von fünf bis 15 Jahren. Die Geschworenen sprachen den 23-Jährigen schuldig, von den fünf Jahren Haft muss er 18 Monate absitzen. Der Angeklagte nahm das Urteil an. (APA)
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