Dienstag, 5. August 2003

Rufnummern-Mitnahme: VKI fordert aktive Tarifansage

  • Information über Gesprächskosten Bringschuld, nicht Holschuld
  • Unbekannt: In welches Netz telefoniert man in Zukunft bei gleicher Vorwahl?

Das neue Telekommunikationsgesetz sieht laut EU-Vorgabe vor, dass künftig die Handy-Nummer bei Betreiber-Wechsel samt Vorwahl mitgenommen werden kann. Bei Einhaltung des Fahrplans müsste in den nächsten Tagen der Verordnungs-Entwurf vorliegen. Einige wesentliche Detail-Fragen sind aber offen geblieben. Das betrifft vor allem die umstrittene Frage der Kundeninformation bei portierten Nummern.

Nachdem der Kunde anhand der Nummer nicht mehr erkennen kann, in welches Netz er telefoniert, weiß er auch nicht über die Kosten Bescheid, die üblicherweise in Fremdnetzen höher sind als im eigenen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erneuert deshalb seine Forderung nach einer aktiven Tarifansage vor jedem Gespräch zu einer portierten Nummer. Die kolportierte Lösung, wonach der Kunde erst auf Wunsch durch eine Ansage darüber informiert werden soll, ist für den VKI nicht akzeptabel: "Kosten-Transparenz ist eine Bringschuld und keine Holschuld. Es ist notwendig, dass der Konsument automatisch und kostenfrei vor jedem Gespräch zu einer portierten Nummer eine Sprachansage über den Tarif erhält."

5.8.2003 09:49