Sonntag, 10. August 2003

Skandal in Linz: "Scheiß Neger" verstößt laut Gericht nicht gegen Menschenwürde

  • Verfahren gegen Polizisten eingestellt
  • Grüne sind entsetzt: Trübswasser "völlig verständnislos"

Für Aufsehen und Unverständnis beim Betroffenen sorgt ein Urteil des Landesgerichtes Linz: Darin wird festgestellt, dass die Bezeichnung "Scheiß Neger" für einen Schwarzafrikaner durch einen Polizisten (!) zwar eine Ehrenbeleidigung sei, aber kein Verstoß gegen die Menschenwürde. Der Anwalt des Mannes bezeichnet die Entscheidung als "unverständlich". Ebenso verwundert bis entsetzt reagierten die oberösterreichischen Grünen!

Der Afrikaner - ein von Österreich anerkannter Flüchtling, der hier mit seiner Familie lebt - war im vergangenen Jahr im Zuge einer Lenkerkontrolle von einem Polizeibeamten als "Scheiß Neger" bezeichnet worden. Die Staatsanwaltschaft Linz brachte einen Bestrafungsantrag gegen den Polizisten ein, weil der Verdacht einer feindseligen Handlung gegen eine Rasse bestand. Das Bezirksgericht stellte das Verfahren allerdings ein. Die Sache ging zur zweiten Instanz, dem Landesgericht Linz. Und dieses bestätigte die Verfahrenseinstellung durch das Bezirksgericht. Unter anderem mit folgender Begründung:

Ein Verstoß gegen die Menschenwürde läge nur dann vor, wenn jemandem "unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen wird". Wenn also mit der Bezeichnung "Scheiß Neger" Äußerungen verbunden würden wie "ihr gehört alle weggeräumt", so wäre die Menschenwürde verletzt. "Mit der bloßen Verwendung des Wortes 'Scheiß...' wird jedoch nur der Unmut gegenüber einer Person, einer Verhaltensweise, einer Tätigkeit etc. bekundet, nicht jedoch das Lebensrecht einer Person generell abgesprochen", so der Richter in seiner Begründung.

Dann kommt er zu dem Schluss: "Die Äußerung 'Scheiß Neger' stellt einen Angriff gegen das Persönlichkeitsrecht der Ehre dar, verletzt als bloße Unannehmlichkeit jedoch nicht die Menschenwürde." Die Ehrenbeleidigung richte sich gegen eine individuell bestimmte Person, "die 'zufällig' der schwarzen Rasse angehört und nicht gegen die schwarze Rasse als solche. Eine die Menschenwürde verletzende Beschimpfung der schwarzen Rasse konnte diese Äußerung daher nicht begründen".

Grüne reagieren entsetzt
"Sehr betroffen und völlig verständnislos" reagierte Günther Trübswasser, Grüner Abgeordneter im oberösterreichischen Landtag, in einer Pressaussendung vom Sonntag auf das Urteil im Fall der Aussage eines Polizisten gegenüber einem Schwarzafrikaner. Die Verwendung des Ausdrucks "Scheiß Neger" sei "ein klarer rassistischer Vorfall", so Trübswasser. Der Fall verdeutliche einmal mehr die Notwendigkeit eines "Anti-Diskriminierungsgesetzes", erklärte der Abgeordnete. Österreich habe diese europäische Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt und sei daher säumig. Trübswasser begrüßt den Vorschlag, die Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof prüfen zu lassen, und fordert "eine Klarstellung der Unantastbarkeit der Menschenrechte auch in Österreich". (APA/red)

10.8.2003 10:17