Dienstag, 29. Juli 2003

e-voting: Experten fordern nationalen Aktionsplan

  • Technische Voraussetzungen sind vorhanden
  • Verfassungsänderung wird benötigt

Wählen per Internet ist in Österreich technisch bereits möglich, was aber fehlt, ist der politische und rechtliche Rahmen. Experten des Forum e-government der Österreichischen Computergesellschaft (OCG) präsentierten einen nationalen Aktionsplan für die Abhaltung von Wahlen über das Internet. "Technisch sind wir aufgestellt, tun müssen wir es," meinte Alexander Prosser vom Institut für Informationsverarbeitung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Die OCG will, dass e-voting auch im Verfassungskonvent thematisiert wird.

Derzeit ist e-voting bereits im Hochschülerschafts- und im Wirtschaftskammergesetz verankert, es fehlen nur noch die entsprechenden Verordnungen. Eine erster Test ging im Mai 2003 bei den ÖH-Wahlen auf der WU Wien über die Bühne. Die Wahlbeteiligung lag um 40 Prozent höher als bei der Echtwahl, so Prosser.

Zunächst soll das elektronische Wählen den Experten zufolge bei Berufs- und Standesvertretungen und Personalvertretungen eingesetzt werden, dort also, wo bereits jetzt die Briefwahl möglich ist.

Verfassungsänderung benötigt
Bei allen anderen Wahlen wie Nationalrats- oder Bundespräsidentenwahlen würde die Einführung von e-voting eine Verfassungsänderung brauchen. "Der Verfassungskonvent ist daher der richtige Ort, um dies auf politischer Ebene zu diskutieren," so Heindl. Besonders sinnvoll wäre der Einsatz von e-voting vor allem für die Wahlbeteiligung der Auslandsösterreicher.

Wie soll e-voting konkret funktionieren? Voraussetzung ist eine Signaturkarte, wie etwa die Bürgerkarte. Sie ermöglicht über ein Lesegerät, jedes Dokument im Internet mit einer persönlichen Signatur zu versehen, wodurch die klare Identifizierung des Wählers möglich ist. Die Anonymität der Stimmabgabe gewährleistet ein separater Bereich, in dem die elektronische Wahlkarte gespeichert ist.

Weitere Informationen:

  • e-Voting-Website

    29.7.2003 12:05