Comeback des Jahres: Napster-Relaunch kommt noch 2003
- Nutzer dürfen Musiktitel gegen Gebühr downloaden und "mieten"
- Bertelsmann erzielt Etappenziel bei Klage der US-Musikkonzerne
Der US-Softwarehersteller Roxio plant eine neue Version der Musiktauschbörse Napster, die zur Weihnachtszeit mit einer halben Mio. von Musiklabels lizensierten Songs starten soll. Roxio hatte Ende 2002 die verbliebenen Assets von Napster übernommen. Der neue Service unter dem Namen Napster 2.0 bietet Nutzern die Möglichkeit, Musiktitel gegen Gebühr downzuloaden, oder gegen eine monatliche Gebühr Songs zu "mieten". "Wir denken, dass beides erfolgreiche Modelle sind: sowohl Pay-Per-Download und als auch Abonnement", sagt Roxio CEO Chris Gorog. Bei dem neuen Service wird es jedoch nicht mehr möglich sein, dass Kunden Files miteinander teilen.
Roxio hat im Mai diesen Jahres den Online-Musikservice Pressplay für 40 Mio. Dollar von Sony und Vivendi Universal übernommen. Die verbesserte und um Napster-Elemente erweiterte Software von Pressplay dient als Grundlage für den Neustart von Napster. Pressplay-Kunden werden in den neuen Service integriert, für den Roxio bisher rund 20 Mio. Dollar investiert hat. Roxio ist somit neben Rhapsody von Listen.com und MusicNet ein weiterer Anbieter, der vom Erfolg der im April gestarteten iTunes von Apple inspiriert wurde.
Bertelsmann erzielt Etapppenziel bei Klage
Indessen hat der deutsche Medienkonzern Bertelsmann im Kampf gegen eine US-Milliardenklage wegen Unterstützung von Napster einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab in einem Eilverfahren einem Antrag von Bertelsmann auf vorläufigen Rechtsschutz statt. Amerikanische Musikkonzerne und Künstler fordern Schadenersatz gegen den Medienkonzern in der Höhe von 17 Mrd. Dollar. Bertelsmann wird vorgeworfen, aufgrund der Beteiligung an Napster auch für Copyrights-Verletzungen verantwortlich zu sein. Bertelsmann weist die Vorwürfe jedoch zurück.
Die Klage der US-Musiker darf nun aufgrund des vorläufigen Rechtsschutzes Bertelsmann bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht zugestellt werden. Da die Zustellung der Klageschrift jedoch nach US-amerikanischem Recht Prozessvoraussetzung ist, ist das Verfahren vorläufig blockiert und kann in den USA nicht aufgenommen werden. Der Aufschub beträgt maximal sechs Monate. Die Klage gegen Bertelsmann war im Februar bei einem New Yorker Gericht eingereicht worden. (pte/red)
