Donnerstag, 31. Juli 2003

Start ins Chaos! Ladenöffnung-Gesetz tritt in Kraft

  • Nur NÖ setzt Liberalisierung voll um
  • Burgenland, Wien & Vorarlberg: 1 Abendöffnung pro Woche

Das Chaos geht los! Die von Wirtschaftsminister Bartenstein angestrebte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten ist mit 1. August Wirklichkeit. Das Gesetz erlaubt Geschäften künftig von Montag bis Freitag zwischen 5 und 21 Uhr und am Samstag zwischen 5 und 18 Uhr maximal 66 Stunden aufzusperren. An der Sonntagsruhe wird sich - bis auf einige Ausnahmen - vorerst nichts ändern.

Auch sonst wird die Revolutionierung der Shoppingzeiten in Österreich wohl ausbleiben: Eine volle Liberalsierung wird es nur in Niederösterreich geben. Alle anderen Landeschef haben angekündigt, von ihrem im Gesetz vorgesehen Recht Gebrauch zu machen und per Verordnung engere Rahmenzeiten festsetzen.

NÖ: Trotz Widerstand durchgesetzt
Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (VP) hat trotz Widerstand von SPÖ und Gewerkschaft auf der vollen Umsetzung des Gesetzes in seinem Bundesland bestanden. Wie sehr sich in der Praxis tatsächlich etwas bewegt, wird sich erst zeigen: Die im niederösterreichischen Vösendorf angesiedelte Shopping City Süd (SCS) hat angekündigt ab September einen Abend pro Woche - voraussichtlich Donnerstag - bis 21 Uhr aufzusperren.

Burgenland & Wien
Die SP-Landeshauptmänner Burgenlands (Niessl) und Wiens (Häupl), haben sich nach dem Alleingang von Pröll darauf verständigt, bis Jahresende einen längeren Einkaufsabend pro Woche - an einem Tag. den sich die Geschäftsleute aussuchen können - zu erlauben. Ob die Geschäfte am Samstag eine Stunde länger aufsperren dürfen, hängt von weiteren Sozialpartnergesprächen zu den Zuschlagsregelungen ab. Gegen Jahresende soll evaluiert werden, wie die Kaufkraftströme laufen.

Bewegung nur noch in Vorarlberg
Was den Westen und Süden des Landes betrifft, gibt es nur noch im westlichsten Bundesland Vorarlberg Bewegung: Auch dort wird es einmal wöchentlich möglich sein bis 21 Uhr offen zu halten. In Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark wird alles so festgeschrieben wie es schon bisher war: Die Geschäfte dürfen von Montag bis Freitag zwischen 6 und 19:30 Uhr und am Samstagen zwischen 6 und 17 Uhr maximal 66 Stunden aufsperren.

Max. 72 Stunden möglich
Von der Möglichkeit, die wöchentliche Maximalzeit auf 72 Stunden auszudehnen, wie dies vor allem von den großen Handelsketten gefordert wurde, wird kein Landeshauptmann Gebrauch machen. An den schon bisher existierenden Tourismusregelungen in den Bundesländern , die in bestimmten Regionen oder Gemeinden offene Geschäfte auch am Sonn- und Feiertagen erlauben, ändert sich durch das morgen in Kraft tretende Gesetz nichts.

Samstagnachmittags-Verbot fällt für diverse Branchen
Neu ist im Gesetz allerdings, dass handelsähnlichen Dienstleistungen wie Friseure, Banken oder Reisebüros, künftig wie Handelsgeschäfte auch am Samstagnachmittag offen halten können.

Handelsexperten gehen davon aus, dass die Ausweitung der Öffnungszeiten tatsächlich die zuletzt rückläufigen Umsätze im Handel ankurbeln könnte, weil das Zeitfenster zum Einkaufen größer wird. (APA/red)

31.7.2003 10:10