Arbeitslosengeld: Mehr Sperren wegen Missbrauchs
- Anstieg von 9.893 auf 11.073
·Sozialbetrug
ÖVP will eigenen Tatbestand
Die Sperren wegen Missbrauchs des Arbeitslosengeldes sind im Vorjahr deutlich gestiegen. Nach Angaben des Arbeitsmarktservice (AMS) hat sich die Zahl von 9.893 (2001) auf nunmehr 11.073 erhöht.
Von 1990 bis 1999 hatte es einen fast kontinuierlichen Anstieg um das Vierfache von knapp 2.900 auf den Rekordwert von 11.681 Personen gegeben, denen das Arbeitslosengeld gesperrt worden war, 2000 war erstmals ein Rückgang auf 11.294 Betroffene verzeichnet worden, 2001 hatte es eine weitere Reduktion auf 9.893 gegeben.
2002: 65.441 Sanktionen
Insgesamt gab es im Jahr 2002 65.441 (gegenüber 63.677 ein Jahr davor) Sanktionen bei Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. Diese Zahl setzt sich neben den 11.073 (2001: 9.893) Sperren wegen Missbrauchs aus 31.173 (2001: 33.476) "Sanktionen wegen Lösung des Dienstverhältnisses" und aus 23.195 (2001: 20.308) "Sanktionen wegen Kontrollmeldeversäumnis" zusammen.
Sperre bis 8 Wochen
Die missbräuchliche Verwendung des Arbeitslosengeldes ist durch die Paragrafen 9 und 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (ALVG) geregelt. Demnach wird bei einer Verweigerung oder Vereitelung der Arbeitsaufnahme, die vom Betrieb gemeldet wird, eine bis zu achtwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes verhängt. Schon eine einmalige Verweigerung durch den Arbeitslosen kann zu Sanktionen führen. Eine erstmalige Sperre dauert sechs Wochen, bei nachfolgenden Sperren erhöht sich die Dauer auf jeweils acht Wochen. (apa)
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