Mittwoch, 30. Juli 2003

Änderung des Kriegsverbrecher-Gesetzes in Belgien

  • Künftig auf Fälle mit belgischen Staatsbürgern beschränkt

Das belgische Parlament hat eine Änderung des international umstrittenen Kriegsverbrecher-Gesetzes beschlossen. Die Abgeordnetenkammer stimmte am späten Dienstagabend mit 89 zu drei Stimmen bei 34 Enthaltungen für die Novelle. Künftig soll das Gesetz auf Fälle beschränkt sein, deren Beklagte oder Opfer belgische Staatsbürger sind oder in Belgien leben.

Bisher konnten Klagen über mutmaßliche Kriegsverbrechen - unabhängig von der Nationalität des Beschuldigten und dem Ort der Verbrechen - eingereicht werden. Es wird erwartet, dass auch der Senat, die zweite Kammer des Parlaments, noch in dieser Woche für die Novelle stimmt. Die Regierung von Ministerpräsident Verhofstadt hofft, dass die Änderungen noch vor der am Freitag beginnenden Sommerpause in Kraft treten.

Insbesondere die USA hatten wegen des Kriegsverbrechergesetzes in seiner bisherigen Reform Druck auf Belgien ausgeübt und unter anderem Brüssel als Sitz der NATO in Frage gestellt. Auf Grundlage des Gesetzes wurden nach dem Irak-Krieg in Belgien Klagen gegen US- Präsident Bush, den britischen Premierminister Blair und den früheren Befehlshaber der US-Truppen in Irak, General Tommy Franks, eingereicht. Die Klagen wurden zwar abgewiesen, dennoch kam es zu diplomatischen Verwicklungen. Bereits im April hatte das belgische Parlament das Gesetz dahingehend entschärft, dass Klagen nur noch möglich sind, wenn der Beklagte aus einem Land ohne demokratischem System und fairem Rechtssystem stammt. (apa)

30.7.2003 14:31