Mittwoch, 23. Juli 2003

Jagd auf Grapscher

  • Alt: Bisher war Grapschen nur bei Anwendung von Gewalt strafbar
  • Neu: Jetzt reicht schon der "scherzhafte" Griff auf den Busen des Opfers

Mit saftigen Strafen soll der „Zugriff“ eingedämmt werden. Opfer und Experten beurteilen den neuen Sex-Paragrafen.
Der Grapsch-Rekord: Österreich ist das Land der Grapscher. Eine Studie sagt: Nirgendwo in der EU gibt es mehr sexuelle Belästigung.

Mit einer „Besprechung“ dieser Art hatte Hilde P. nicht gerechnet. Denn als die 46-jährige Sekretärin in einer Wiener Versicherung von ihrem Chef in dessen Büro gerufen wird, zeigt er ihr auf seinem Laptop statt der angekündigten Grafiken Nacktaufnahmen. „Ich war total geschockt. Auf den Fotos war mein Chef unbekleidet und in eindeutigen Posen zu sehen. Er meinte, ich sollte mich doch zu ihm setzen, und griff mir im selben Moment zwischen die Beine“, erzählt Hilde P. Auf die sofortige Zurechtweisung der Wienerin und ihre dringliche Bitte, derartige Dinge in Zukunft zu unterlassen, reagiert der Vorgesetzte freilich nur mit der lakonischen Feststellung: „Stellen Sie sich doch nicht so an …“

Gefängnis für Grapscher. Geht es nach Justizminister Dieter Böhmdorfer, wird derartigen Belästigern schon bald die Freude am ungenierten „Zugriff“ genommen.
Denn waren sexuelle Übergriffe, wie der Griff auf die Brust oder zwischen die Beine, bisher strafrechtlich nur bei Anwendung von Gewalt oder gefährlicher Drohung verfolgbar, macht ein neues Gesetz schwere Formen von Grapschen zu einem Straftatbestand. Voraussetzung: Das Opfer muss Anzeige erstatten. „Eine nicht bloß flüchtige Berührung eines geschlechtsbezogenen Körperteils soll verpönt werden, um den Betroffenen einen besseren Schutz gegen sexuelle Übergriffe zu gewähren. Nimmt jemand so eine Handlung mit dem Vorsatz vor, sein Opfer zu belästigen, macht er sich künftig strafbar“, erläutert Böhmdorfer die Härte des neuen Regelwerkes.

Hohe Strafen drohen. Der neue Grapscherparagraf 218 im sinngemäßen Wortlaut: „Täter, die mit dem Vorsatz, einen anderen zu belästigen, eine geschlechtliche Handlung vornehmen, können mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden.“ Die Höhe der Tagespönale reicht dabei von zwei bis zu 327 Euro, abhängig vom Einkommen des Täters. „Wohlhabende Grapscher sollen ihre Strafe genauso zu spüren bekommen wie mittellose Studenten“, erläutert Roland Miklau, Sektionschef im Justizministerium.

In der Praxis könnte das im Extremfall so aussehen: Während der Niedrigverdiener mit einer Maximalstrafe von 720 Euro zu rechnen hat, muss der Generaldirektor mit 117.720 Euro für den Griff ans andere Geschlecht schon tiefer in die Tasche greifen. Selbiges könnte potenziellen Sex-Aggressoren bereits ab dem Frühjahr 2004 drohen.

Grapscher im Vormarsch. Nicht ohne Grund: Denn gerade Österreich ist ein Land der Grapscher. Mehr als drei Viertel aller heimischen Arbeitnehmerinnen mussten bereits Erfahrungen mit sexuell motivierten Belästigungen durch ihre männlichen Kollegen machen. Besonders junge Frauen werden Opfer der unerwünschten „Annäherungen“ ihrer Mitarbeiter: Über 40 Prozent der 14- bis 19-Jährigen berichten von sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz. Die Palette reicht von sexistischen Bemerkungen über gezielte körperliche Berührungen bis hin zu direkten Aufforderungen zu sexuellen Handlungen. Dabei gibt jede vierte junge Frau an, sehr stark betroffen zu sein. In der Öffentlichkeit wird jede zweite Österreicherin mindestens einmal belästigt – Tendenz steigend.

Alle Details finden Sie im neuen NEWS
Plus: § 218: Wofür Grapscher ab 2004 bestraft werden
Plus: Justizminister Böhmdorfer zum Grapschergesetz
Plus: 5 Täterprofile: Die Palette reicht vom "Spaßvogel" bis hin zum gemeinen Erpresser

23.7.2003 16:03