Samstag, 26. Juli 2003

Diskriminierung: Diskussion um Oberweite am Bewerbungsbogen

  • Brustumfang vor der Einstellung nachgefragt
  • Betreiber: "Zum T-Shirt-Größe bestimmen"

Ein Bewerbungsbogen der etwas anderen Art wurde in einer Linzer Discothek an Arbeitssuchende verteilt. Von den weiblichen Bewerbern wurde verlangt, ihren Brustumfang in Zentimetern anzugeben. In dem Fall hat sich jetzt die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft eingeschaltet.

Bei Stellenausschreibungen müsse gleiches Recht für alle gelten, wurde Wilma Gaderer von der Gleichbehandlungsanwaltschaft zitiert. Ein so "krasser" Fall, dass die Oberweite ein Einstellungskriterium für Mitarbeiter sei, sei in Oberösterreich noch nie da gewesen. Die Bewerberinnen sollten sich gut überlegen, dort einen Job anzunehmen.

"T-Shirt-Größe bestimmen"
Der Betreiber des Lokals rechtfertigte sich, die Frage nach der Oberweite sei nur wegen der T-Shirts notwendig. Die Arbeitskleidung müsse richtig sitzen, das könne so fest gestellt werden. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht darin allerdings eine faule Ausrede. (apa/red)

26.7.2003 15:15