Donnerstag, 24. Juli 2003

Österreich wegen Diskriminierung verurteilt

Wegen einer lesben- und schwulendiskriminierenden Mietrechtsbestimmung wurde Österreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verurteilt. Dass gleichgeschlechtliche hinterbliebene LebensgefährtInnen kein Eintrittsrecht in den Mietvertrag eines verstorbenen Hauptmieters haben, verstößt demnach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Auf dieses Urteil machte die Homosexuellen-Initiative Wien (HOSI) am Donnerstag aufmerksam. Kläger war der - mittlerweile verstorbene - Siegmund Karner. Ihm wurde 1994, nach dem Tod seines Lebensgefährten, kein Eintrittsrecht in dessen Mietvertrag gewährt. Der Vermieter warf Karner aus der Wohnung. Der EGMR hat Karner jetzt nachträglich Recht gegeben.

Die Hosi sieht in dem Urteil einen "historischen Präzedenzfall von ungeahnter Tragweite". Der Richterspruch bedeute potenziell, dass jegliche gesetzliche Ungleichbehandlung von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften menschenrechtswidrig sei, heißt es. Ähnliche Bestimmungen gebe es etwa beim Urlaubsgesetz (Pflegefreistellung) oder bei der Mitversicherungsmöglichkeit für den Partner/Partnerin.

Die Entscheidung Straßburgs zeige auch, "wie rückständig die Rechtsprechung der Höchstgerichte in Österreich in Fragen der Homosexualität noch ist", und dass ein "radikales Umdenken" einsetzen müsse, kritisierte die Hosi. (APA)

24.7.2003 16:32