Dienstag, 22. Juli 2003

Nach Mord-Freispruch: Heidegger klagt auf 1,2 Mio. Euro!

  • Er saß fast 8 Jahre unschuldig im Gefängnis: Jetzt fordert er Schadenersatz für "massive Rechtsverletzung"

1,2 Millionen Euro für acht Jahre Gefängnis! Nachdem der Gmundner Fliesenleger Peter Heidegger im Taximord "wegen erwiesener Unschuld" freigesprochen wurde, verklagt er nun die Republik Österreich auf 1,2 Millionen Euro Schadenersatz. Er saß acht Jahre unschuldig im Gefängnis. Materieller Schadenersatz wird vorerst noch nicht geltend gemacht.

Heidegger war 1994 wegen des Mordes an der Taxilenkerin Claudia Deubler zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Nach langjährigen Bemühung erreichte er eine Wiederaufnahme des Verfahrens und wurde im Mai 2003 freigesprochen.

"Massive Rechtsverletzungen"
Heideggers Verteidiger Franz Gerald Hitzenbichler begründet seine Klage damit, dass die Haft auf "massive Rechtsverletzungen" bei der Ermittlungsarbeit durch Beamte des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg und der Bundespolizeidirektion Salzburg sowie auf "rechtswidrige grundrechtswidrige Beschlüsse und Urteile" der Justiz zurückzuführen sei, berichten die "Salzburger Nachrichten" (SN).

Laut Hitzenbichler gebe es über die vermögensrechtlichen Nachteile, die sein Mandant erlitten habe, Gespräche mit der Finanzprokuratur. Die nunmehrige Klage sei aus Gründen der Vorsicht wegen der zehnjährigen Verjährungsfrist eingebracht worden. Das Gericht habe ihm bei seinem Freispruch zwar Entschädigung für die gesamte Dauer seiner Haft zugesagt, doch habe die Staatsanwaltschaft dagegen berufen.

Vorerst Ersatz für "immateriellen Schaden"
Vorerst wird nur Ersatz für den "immateriellen Schaden" begehrt: Für die seelische Qual, jahrelang in einer Haftanstalt für Schwerverbrecher eingesperrt gewesen zu sein, für Ruf- und Kreditschädigung sowie für die Erschwerung der Berufslaufbahn und für die enormen täglichen psychischen Belastungen begehrt Heidegger 1,15 Mill. Euro. Mit weiteren 50.000 Euro ist sein Feststellungsbegehren bewertet: Das Gericht soll demnach auch feststellen, dass die Republik für allfällige weitere Schäden des Klägers in der Zukunft haftet, so die "SN".

Materieller Schadensersatz vorerst nicht geltend gemacht
Der materielle Schadenersatz für Verdienstentgang, der Schaden aus entgangenen Aufstiegschancen, Therapiekosten, Kosten von Angehörigen sowie der Aufwand für die Verteidigung, wird nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz "vorerst nicht" gerichtlich geltend gemacht, heißt es in der Klage. Man behalte sich aber eine "Ausdehnung des Klagsbegehrens" vor.
(apa/red)

22.7.2003 10:28