Montag, 21. Juli 2003

Toter klagt an: Staatsanwalt will Namen der Verdächtigen nennen!

  • Cheibani W.: Leiche zum zweiten Mal obduziert
  • Brutal-Video zeigt Polizei & Sanitäter beim Einsatz

Wie starb der Afrikaner Cheibani W.? Wer ist schuld an seinem Tod, an seinem minutenlangen Sterben im Afrika-Kulturdorf im Wiener Stadtpark? Es gibt einen Beweis: Ein Nachbarn bannte die Szenen auf Video. Die Staatsanwaltschaft kündigt eine sogenannte "Vollanzeige" an. In Kürze wird feststehen, gegen welchen Polizisten bzw. Arzt oder Sanitäter Vorerhebungen laufen!

In Kürze soll feststehen, ob und gegen wen die derzeit noch gegen unbekannte Täter laufenden Vorerhebungen konkretisiert werden. Friedrich Matousek, Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, kündigte am Dienstag im Gespräch mit der APA die so genannte Vollanzeige "in zwei bis drei Tagen" an. Dann wird man wissen, welche der beteiligten Sanitäter und Polizeibeamte sich dem Verdacht der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ausgesetzt sehen.

Unterdessen kritisieren einige hochrangige Juristen die bisherige Ermittlungsarbeit. Die Wiener Stadtzeitung "Falter" zitiert in der Mittwoch erscheinenden Ausgabe den Wiener Strafrechtsprofessor Frank Höpfel: "Das ist wirklich unmöglich. Es ist nicht im Sinne des Gesetzes, dass nun das Innenressort im Auftrag der Justiz die Einvernahmen führt! Wozu gibt es denn einen unabhängigen Richter, wenn nun Polizisten gegen Polizisten ermitteln. Eine Krähe hackt doch im Extremfall einer anderen kein Auge aus!"

Auch der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk, nebenbei stellvertretender Vorsitzender im Menschenrechtsbeirat, findet den Umstand bedenklich, dass vorerst ausschließlich das im Innenministerium eingerichtete Büro für interne Angelegenheiten (BIA) die Befragungen mit den Verdächtigen, Zeugen sowie dem Hersteller des den tödlichen Zwischenfalls dokumentierenden Videobandes zeigt, geführt hat. Funk wittert darin das "Odium des Unvereinbaren."

Das Wiener Straflandesgericht lässt den Vorwurf, die U-Richterin ermittle nur am Papier, nicht gelten. "Bei Vorerhebungen ist der U-Richter an die konkreten Anträge des Staatsanwalts gebunden. Der Staatsanwalt ist in diesem Stadium Herr des Verfahrens", erläuterte Pressesprecher Friedrich Forsthuber im APA-Gespräch. Im gegenständlichen Fall habe die Anklagebehörde ein Obduktionsgutachten, ein medizinisches Gutachten aus dem Bereich der Notfallmedizin sowie die Beischaffung der Ermittlungsergebnisse der Polizei, aber keine gerichtlichen Befragungen beantragt. "Die U-Richterin kann also vorerst ex lege gar keine zeugenschaftlichen Einvernahmen durchführen", so Forsthuber.

Auch der Leiter der Staatsanwaltschaft Wien vermag die Aufregung nicht nachzuvollziehen: "Man hat den Eindruck, da melden sich Personen in der Öffentlichkeit zu Wort, die von der Sache keine Ahnung haben." Es sei durchaus üblich, zunächst die Polizei erheben zu lassen, deren Ergebnisse abzuwarten und dann gerichtliche Einvernahmen in die Wege zu leiten, betonte Matousek. "Wenn die endgültigen Erhebungsresultate da sind, ist es Sache des Gerichts, auf welche Art man die Vernehmungen durchführen lässt."
(APA)

21.7.2003 21:39