Sonntag, 20. Juli 2003

Voest-Chef Struzl war in Insidergeschäfte verwickelt - er dementiert

  • Anzeige, außergerichtlicher Tatausgleich verhinderte Prozess
  • FORMAT: Schnelles Geld durch Firmen-Übernahmen

Wie das Nachrichtenmagazin "profil" zuletzt berichtet hatte, wurden VoestAlpine-Chef Franz Struzl Insidergeschäfte in Aktien der VAE AG vorgeworfen und eine Strafanzeige erstattet. Durch einen außergerichtlichen Tatausgleich - Struzl bezahlte insgesamt 300.000 Euro - sei allerdings ein Prozess verhindert worden. Struzl hat den Vorwurf als unrichtig zurückgewiesen, er habe Kauf- oder Verkaufsentscheidungen in Konzern-Aktien auf Basis von Insider-Informationen getätigt.

Struzl bestätigte, dass die Finanzmarktaufsicht (FMA) im Jahr 2002 im Zusammenhang mit dem Ankauf von VAE-Aktien durch die voestalpine von der Vossloh AG alle Aktientransaktionen geprüft habe und "hierbei auch VAE-Aktientransaktionen durch meine Person überprüft hat".

Struzl weiter: "Meine diesbezüglichen Aktienkäufe erfolgten zu einem Zeitpunkt, zu dem der Kauf von VAE-Aktien durch die voestalpine noch völlig unsicher war." Aus diesem Grund habe es schließlich auch keine entsprechenden Ad hoc-Meldungen der beteiligten Gesellschaften gegeben, die laufend verpflichtet seien, jegliche Neuinformationen umgehend zu veröffentlichen.

Seine (Struzls) damalige Kaufentscheidung sei auf Basis desselben Wissensstandes wie jener der allgemeinen Öffentlichkeit erfolgt: "unbeeinflusst von irgendwelchen Exklusivinformationen".

"Als die Übernahme von VAE-Aktien durch voestalpine konkret wurde, habe ich die Aktien sofort notariell hinterlegt, um eine schiefe Optik zu vermeiden", so der voest-Konzernchef weiter. "Dabei habe ich verfügt, dass ungeachtet dessen, ob dieses Geschäft zustande kommt, ein etwaiger Kursgewinn vom Notar bestimmten karitativen Institutionen zugeführt wird. Ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung hatte ich keine Verfügungsmöglichkeiten mehr über diese Aktien."

Von den Überprüfungen der FMA habe er, Struzl, erst später erfahren. Nach rechtlicher Prüfung durch alle bei Insideruntersuchungen involvierten Behörden "kam es zu einer Einstellung des Verfahrens, womit meine Unschuld feststand".

Der Vorwurf von Insidergeschäften war im Nachrichtenmagazin "profil" erhoben worden. Demnach sei gegen Struzl im vergangenen Jahr Strafanzeige erstattet worden, so das Magazin. Laut "profil" sei durch einen außergerichtlichen Tatausgeleich (Diversion) ein Prozess verhindert worden. (apa)

20.7.2003 08:23