Mittwoch, 16. Juli 2003

VOEST: EU-Recht verlangt öffentliche Ausschreibung

  • Willkürliche Bevorzugung eines Österreich-Konsortiums zweifelhaft
  • Frank Stronach sieht Verschwörung gegen Magna

Bei der bevor stehenden Privatisierung der Staatsanteile an der voestalpine stand bisher das Tauziehen Österreich gegen Magna im Vordergrund. Experten zufolge gibt es aber ein noch viel größeres, rechtliches Problem: Laut EU-Vorgaben müssten derartige Projekte EU-weit ausgeschrieben werden. Das ist im vorliegenden Fall aber unterblieben.

"Freihändige Vergaben" - nicht ausgeschriebene Privatisierungen an einen "genehmen" Kandidaten - verstoßen laut Juristenmeinung gegen geltendes EU-Recht.

Das betrifft, wie die "Presse" in ihrer Ausgabe vom 16. Juli schreibt, nicht nur die VOEST: Im Prinzip sind alle seit dem EU-Beitritt ohne EU-Ausschreibung durchgeführten Veräußerungen von Staatsanteilen Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht. Etwa auch der Postbus-Verkauf an die ÖBB.

Die Beschränkung des voestalpine-Verkaufs auf österreichische Aktionäre ist aus Sicht der Rechtsexperten "gänzlich undenkbar". Denn damit werden Interessenten aus anderen EU-Staaten diskriminiert.

Klagen beim EU-Gericht bleiben aus
Übergangene Interessenten, die beim Kauf nicht mitbieten konnten, haben aber keine Chance auf eine Anrufung des EU-Gerichtshofes - wegen der Statuten dieser Institution. Die erfolgreichen Käufer haben kein Interesse, Staub aufzuwirbeln. Und auch die EU-Kommission schreitet bei derartigen Fällen normalerweise nicht ein; Beobachter nehmen an, dass Brüssel den Mitgliedsländern in derartigen, sensiblen Angelegenheiten nicht an den Karren fahren will.

Übrigens: Magna und Androsch scheiden laut österreichischem Übernahmegesetz nach ihren offiziellen Interesse-Dementis für ein Jahr aus dem Rennen aus. Es sei denn, sie beteiligen sich "verkleidet" als Bieter-Konsortium.
(red)

16.7.2003 09:00