EU-Klage gegen Österreich wegen Legehennen
Die EU-Kommission klagt Österreich, Belgien, Griechenland und Italien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen zu geringem Schutz für Legehennen. Die Staaten hätten "offenbar versäumt, die 1999 verabschiedete Richtlinie zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen umzusetzen".
Konkret sieht die Richtlinie drei Arten von Mindestanforderungen für die Legehennenhaltung vor: bei ausgestalteten Käfigen mindestens 750 cm2 Käfigfläche je Tier, bei nicht ausgestalteten Käfigen 550 cm2 und bei käfiglosen Systemen mit Legenestern mindestens ein Nest je sieben Hennen und geeigneten Sitzstangen, wobei die Besatzdichte neun Legehennen je m2 nutzbare Fläche nicht überschreiten darf.
Mit der Richtlinie will die EU den Schutz von Legehennen bei Batteriekäfighaltung und anderen Haltungssystemen verbessern. "Die Mitgliedstaaten müssen die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen einlösen", betonte EU-Kommissar David Byrne in der Mitteilung. Bereits im Jänner dieses Jahres hatten die vier EU-Länder, gegen die nun geklagt wird, eine begründete Stellungnahme erhalten, in der sie zur Umsetzung der Richtlinie aufgefordert wurden.
Am Mittwoch will der EU-Kommissar neue strengere Auflagen für Tiertransporte vorlegen. Demnach soll die erlaubte Fahrzeit von 14 bis 29 Stunden je Tierart auf generell neun Stunden Fahrzeit und zwölf Stunden Ruhezeit gesenkt werden. Für Jungtiere soll es ein generelles Transportverbot geben. Außerdem sollen bessere technische Einrichtungen wie etwa eine Temperaturmessung im Lkw oder Tränkanlagen verbindlich vorgeschrieben werden.
(apa)
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