Mord an Kinderpsychologin in Oberwart
- Lebenslange Haft für Sohn des Opfers
- Urteil vorerst nicht rechtskräftig
Mit einem Schuldspruch und der Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes an seiner Mutter und wegen Mordversuchs an seinem Stiefvater hat am Donnerstagnachmittag der Prozess gegen einen 44-jähriger polnischen Staatsbürger im Landesgericht Eisenstadt geendet: Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Verurteilte am 6. August des Vorjahres im Zuge eines Streits die 65-Jährige in ihrem Haus in Oberwart gefesselt und ihr das Gesicht mit einer Frischhaltefolie umwickelt hatte. Die Frau war daran erstickt.
Anschließend habe der 44-Jährige versucht, seinen Stiefvater zu töten, indem er ihn zunächst mit einer Decke überwältigen wollte und dann auf ihn einschlug. Der Mann des Mordopfers, ein Anästhesist, konnte sich jedoch ins Freie retten und Hilfe herbeirufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Polen legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Der Staatsanwalt leistete Rechtsmittelverzicht.
Mildernd bei der Strafbemessung sei lediglich die bisherige Unbescholtenheit des Verurteilten, so der Vorsitzende des Geschworenensenats, Vizepräsident Alfred Ellinger, in der Urteilsbegründung. Dazu komme der Umstand, dass es bei der zweiten Tat, dem Angriff auf den Stiefvater, lediglich bei einem Versuch geblieben sei. Angesichts der Schwere der Taten erscheine jedoch nur eine lebenslange Haft als angemessen.
Der Stiefvater des 44-Jährigen hatte sich als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen. Ihm wurde der symbolische Betrag von 1.000 Euro zugesprochen. (APA/red)
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