Causa Grasser: SPÖ fordert Finz-Rücktritt
- Laut NEWS: Angaben für New Economy-Verein werden erst seit 15. Juli erhoben
- Finz denkt nicht an Rücktritt
Die SPÖ schießt sich in der Causa Grasser immer stärker auf Finanzstaatssekretär Finz ein: "Wenn der Staatssekretär einen Funken politischen Anstand hat, tritt er heute zurück", wetterte Rechnungshofsprecher Günther Kräuter am Donnerstag. Anlass für die Attacke ist der von Finz durchgeführte Freispruch für den Verein zur Förderung der New Economy, der die Homepage von Grasser betreut.
Nach "NEWS"-Recherchen ist allerdings vom Finanzamt erst am 15. Juli überhaupt ein Formular zur Erklärung der Körperschaftssteuer an den Verein geschickt worden. Für Kräuter ist somit die von Finz vorgetragene Entlastung der Finanzbehörden für Grasser und den Verein wertlos: "Was vom Staatssekretär präsentiert wurde, ist in Wahrheit ein Nullum". Es stelle sich die Frage, was Finz überhaupt geprüft habe, wenn die Daten erst jetzt erfasst würden. Das Ergebnis sei also lediglich eine theoretische Abhandlung bzw. Reinwaschung des Finanzministers.
"Schwindliges Gutachten"
Überhaupt stößt dem Rechnungshofsprecher das ganze Vorgehen der ÖVP mit der eisernen Verteidigung Grassers sauer auf. Nationalratspräsident Khol wurde von Kräuter aufgefordert, keine "schwindligen Gutachten" zu erstellen. Es sei nicht Aufgabe des zweiten Mannes im Staat, in einer finsteren Ecke zu beraten, wie man Grasser noch ein paar Monate retten könnte.
Finz denkt nicht an Rücktritt
Finanzstaatssekretär Alfred Finz denkt nicht daran, der Forderung der SPÖ nachzukommen und sein Amt zu räumen: "Ich trete selbstverständlich nicht zurück", meinte er zur APA. Es gebe keinen Anlassfall, er habe bei der steuerlichen Überprüfung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser bzw. des Vereins zur Förderung der New Economy "völlig korrekt gehandelt". Dass dem Verein am 15. Juli ein Formular zur Erklärung der Körperschaftssteuer zugestellt wurde, sieht der Staatssekretär als "normalen Routine-Vorgang" sowie als "Serviceleistung" des zuständigen Finanzamts. (apa)
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