Montag, 14. Juli 2003

Böhmdorfer will bedingte Entlassung fördern

U.a. aufgrund überfüllter Gefängnisse will das Justizministerium nun die bedingte Entlassung fördern. Angedacht wird eine Entlassung nach drei Viertel der Strafzeit, so Sektionschef Miklau. Justizminister Böhmdorfer kann sich vorstellen, die "Mindestverbüßungszeit" von drei auf zwei Monate zu reduzieren.

Laut "Kurier" sind die Gefängnisse zur Zeit mit 8.200 Häfltingen überfüllt.

Bedingung für die bedingte Entlassung sei aber, dass sich beispielsweise Sexual- und Gewalttäter einer strengen Kontrolle und Therapie verpflichtend unterziehen. Derzeit bestehe die Gefahr, dass Therapie resistente Sexualstraftäter das Ende der Strafe abwarten und rückfällig werden.

Sinn der Reform sei nicht, "dem Betreffenden etwas zu schenken, sondern den letzten Teil des Strafvollzugs in kontrollierter Freiheit zu ermöglichen". Dazu komme die Möglichkeit, den nicht verbüßten Strafrest jederzeit widerrufen zu können.

Derzeit werden 18 Prozent aller Strafgefangenen bedingt entlassen, die restlichen 82 Prozent verbüßen die volle Haftzeit.
(apa)

14.7.2003 19:09