Mann ertränkte Ex-Freundin: Schuldig, 10 Jahre Haft!
- Version I: Es war Selbstmord
- Version II: "Wir wollten fliehen und gemeinsam ein neues Leben beginnen"
Kein Mord. Aber schuldig wegen Totschlags - das heißt: 10 Jahre Haft. Überraschend schnell eendete der Prozess gegen einen Mann in Wien. Er hat laut Anklage seine Freundin im Streit erwürgt. "Ich geriet außer Kontrolle", gestand der Angeklagte zum Richter. Die hübsche Studentin wurde im Oktober 2002 halbtot gewürgt und in die Bewusslose in die Donau geschmissen. Alfonso B. - verheiratet - zum Richter: "Wir wollten fliehen, gemeinsam ein neues Leben beginnen."
Mit 5:3 Stimmen verneinten die Geschworenen die Mordanklage, erkannten auf Totschlag. Das Schwurgericht (Vorsitz: Kurt Wachsmann) verhängte dafür die gesetzliche Höchststrafe von zehn Jahren Haft. Staatsanwalt meldete gegen diese Entscheidung sofort Nichtigkeitsbeschwerde an. Verteidigerin Eva Maria Barki bat um Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Die vielen Geschichten des Angeklagten
Alfonso B. hatte im Vorverfahren angegeben, Barbara E. habe sich das Leben nehmen wollen und er sei ihr ins Wasser nachgesprungen, um sie zu retten.
Vor den Geschworenen bot er eine 2. Version: Die Studentin habe mit ihm ins Ausland fliehen wollen. Sie habe ihre strengen Eltern nicht mehr ertragen. "Babsi war für mich alles. Wir waren sehr verliebt. Babsi hat sich für uns entschieden."
Die Flucht sei genau geplant gewesen, man habe sich nicht zuletzt deshalb auf die Donauinsel begeben, um das zu besprechen, so der Angeklagte weiter. Dass die 22-Jährige noch am letzten Tag ihres Lebens bis in die Abendstunden gelernt hatte, um für eine anstehende Prüfung gut vorbereitet zu sein, dass sie mit ihrem neuen Freund am Monatsende nach London fliegen wollte, nahm Alfonso B. zwar zur Kenntnis. Von seiner Behauptung, sie habe mit ihm "ein neues Leben beginnen wollen", rückte er aber nicht ab.
Beim Spaziergang gab´s Streit
Sie habe ihn bezichtigt, Schuld an den Abtreibungen zu sein: "Das war ein kleines Problem. Sie hat sich davon nicht erfangen können." Er sei darauf hin "außer Kontrolle geraten", habe nicht verkraftet, "dass sie ständig dieses Thema bringt". Er habe sie gepackt und "unkontrolliert" am Hals erwischt: "Ich habe sie unabsichtlich gewürgt in einem Streitmoment."
Da sei sie auf einmal regungslos vor ihm gelegen. Panik sei in ihm aufgestiegen, und so habe er die vermeintlich Tote "ins Wasser geschmissen". Weshalb er die zu diesem Zeitpunkt noch Lebende - laut gerichtsmedizinischem Gutachten ist Barbara E. eindeutig ertrunken - auch noch auszog, konnte der Afrikaner nicht erklären.
"Ich bin dann auch ins Wasser gesprungen", erzählte er weiter, "und habe sie geküsst und mich verabschiedet. Ich habe für sie gebetet. Dann bin ich gegangen." Nachher versuchte Alfonso B. noch, das Gartenhäuschen des neues Freundes anzuzünden, wurde dabei aber beobachtet, wie er mit Benzinkanistern hantierte. So begnügte er sich damit, das Auto des Studenten mit Benzin zu übergießen, und setzte sich nach Ungarn ab. Rund einen Monat später wurde er mit internationalem Haftbefehl in einem Zug Richtung Rumänien festgenommen. (apa)
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