Freitag, 11. Juli 2003

Bei Flugüberbuchung: Anspruch auf Schaden-Ersatz!

  • Pauschalreisende gehen bisher noch leer aus
  • Auch Hotels werden inzwischen schon überbucht!

Jedes Jahr bleiben in der EU rund 1,1 Millionen Flugpassagiere am Boden, weil Fluggesellschaften die Maschinen überbucht haben und somit Plätze fehlen. Die Airlines müssen für diese ärgerliche Praxis bei Linienflügen und einzeln gebuchten Charterflügen aber Schadensersatz zahlen.

Leer gehen bisher nur Pauschalreisende aus. Eine EU-Richtlinie, die voraussichtlich kommendes Jahr in Kraft tritt, berücksichtigt aber auch diese Gruppe - und hebt die Schadensersatzbeträge für alle deutlich an.

Einige Regeln schon gültig
Nach der geltenden EU-Verordnung 295/91 kann bei einer Überbuchung von Linien- und einzeln gebuchten Charterflügen grundsätzlich zwischen Rückzahlung des Flugpreises, schnellstmöglicher Beförderung oder einem Flug an einem anderem Tag gewählt werden. Der Schadensersatz bei einer verspäteten Beförderung richtet sich nach Streckenlänge und Verspätungsdauer.

Reisende haben zudem Anspruch auf Erstattung von weiteren Kosten wie etwa für Telefonate oder Hotelübernachtungen.

Der neuen EU-Verordnung zufolge sollen die Entschädigungen bei Flügen von weniger als 1.500 Kilometern 250 Euro betragen. Für Flüge bis 3.500 Kilometer sind dann 400 Euro fällig und für noch größere Distanzen 600 Euro. Anspruch auf diese Beträge haben dann auch Pauschalreisende.

Auch Hotels überbucht!!
Überbucht werden inzwischen auch immer mehr Hotels. Laut Reise-Expertin Beate Wagner gilt für Schadensersatz dann das jeweilige Landesrecht.
(apa, red)

11.7.2003 09:51