6.000 "Dienstautos" bestellt: Citroen klagt!

Kurze Stellungnahme 5 Tage nach Bekanntwerden des Coups Anwälte wundern sich: Wie kann man auf so etwas hereinfallen?

Fünf Tage nach den ersten Presse-Berichten über die so genannte Dienstwagen-Affäre, die am 3. Juli bekannt wurde, gab Citroen Österreich die erste Stellungnahme ab. Das Unternehmen werde Klage erheben.

Die Stellungnahme im Wortlaut:
"Citroen Österreich bestätigt, Opfer eines Betrugsversuches geworden zu sein. Es handelt sich um vermeintliche Dienstwagen-Bestellungen aus dem Bundesministerium für Inneres und aus der Caritas. Citroen wird Klage erheben. Da sich die Fahrzeuge nach wie vor im Eigentum von Citroen befinden, kann der finanzielle Schaden in Grenzen gehalten werden."

Die mutmaßlichen Betrüger, Peter K. (58) und Peter Sch. (56), sitzen im Wiener Landesgericht in U-Haft. Der Vorwurf: Das Duo soll bei dem französischen Autohersteller mit gefälschten Auftragspapieren insgesamt knapp 6.000 "Dienstautos" für das Innenministerium, die Caritas, das Hilfswerk und die FPÖ geordert haben.

Sonderschichten bei Citroen, feierliche Auto-Übergabe bei der Polizei!
Fakt ist, dass beim Autoproduzenten Sonderschichten gefahren wurden, um den Großauftrag abwickeln zu können. Die ersten Autos wurden in Wien "feierlich bei Bier und Bratwürstel" (Anwalt Lang) übergeben - offensichtlich ohne je bei offiziellen Stellen rückgefragt zu haben, ob der angebliche "Vermittler" Peter Sch. Rückendeckung hatte.

"Eine auffallende Sorglosigkeit, eine gewaltige Fahrlässigkeit ist das schon, mit der Republik nicht Rücksprache zu halten, sondern einfach drauflos zu produzieren", gab dessen Anwalt nun zu bedenken: "In Wahrheit ist die ganze Geschichte ja nahe am absolut untauglichen Versuch. Und ein solcher ist bekanntlich nicht strafbar."

Prozess nach FavAC-Konkurs: Beide wegen fahrlässiger Krida verurteilt
In den neunziger Jahren hatte sich Peter K. zum Präsidenten des Wiener Fußballvereins FavAc bestellen lassen, bei dem Sch. als geschäftsführender Vize die Fäden zog. Nach dem Konkurs des Clubs wurden beide wegen fahrlässiger Krida verurteilt, weil sie - so der Richterspruch - unverhältnismäßig Kredite benützt, überhöhte Transfersummen und Spielergehälter bezahlt sowie nichtkickenden Mitarbeitern großzügige Gagen gewährt hatten.
(apa)