Sonntag, 13. Juli 2003

Einfache Angleichung des Pensionsalters möglich

  • Korinek betont Bedeutung des Österreich-Konvents

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Karl Korinek, hat am Sonntag bestätigt, dass es prinzipiell möglich ist, schon vor 2033 mit einfacher Mehrheit im Parlament ein gleiches Pensionsalter für Frauen und Männer vorzusehen. Korinek betonte in der ORF-"Pressestunde" aber, dass es eine entsprechende Übergangsfrist geben müsse.

Zuletzt hatte der VfGH bei seinem Urteil zur 2000-er Reform klar gestellt, dass das Verfassungsgesetz über die Altersgrenzen das unterschiedliche Pensionsalter von männlichen und weiblichen Sozialversicherten zwar für zulässig erklärt, es aber nicht zwingend vorsehe. Damit könnte eine entsprechende Reform auch ohne Zustimmung der SPÖ durchgeführt werden.

Österreich-Konvent
Korinek betonte weiters die Bedeutung des vor kurzem konstituierten Österreich-Konvents. Werde das gemeinsame Interesse über Partikularinteressen gestellt, könnte das Ziel auch erreicht werden. Die Kompetenzen des Bundespräsidenten hält Korinek derzeit für ausgewogen. Die Position von Präsident und Kanzler zusammenzulegen, hielte Korinek für einen zu starken Eingriff in die Gewaltenteilung. Den Bundesrat würde Korinek nicht abschaffen, aber reformieren.

Eine Volksabstimmung nach Ende des Konvents kann sich Korinek vorstellen, verbunden werden könnte sie auch mit der Frage der Neutralität. Zu letzterer merkte der VfGH-Präsident an, er halte die derzeitige Situation für eine gute.

Budgetbegleitgesetz
Angesprochen auf die vielen verschiedenen Materien, die die Regierung zuletzt in das Budgetbegleitgesetz hineingepackt hat, sagte Korinek zwar "das ist kein guter Zustand" und darunter leide die Übersichtlichkeit, aber "aufheben kann man es deshalb auch nicht". (apa)

13.7.2003 13:36