Samstag, 12. Juli 2003

Finz verteidigt Grasser-Entlastung: "Wie jeder andere behandelt"

  • Steuerexperten zeigen sich über Entscheidung entsetzt - PLUS: Mitdiskutieren & Meinung posten!

"Der Finanzminister ist wie jeder andere Steuerpflichtige behandelt worden" - Mit diesen Worten hat Finanzstaatssekretär Finz am Freitag in der "ZiB 2" die Entscheidung der Finanzbehörden, den "Verein zur Förderung der New Economy", der hinter der Homepage von Minister Karl-Heinz Grasser steht, als nicht steuerpflichtig einzustufen, verteidigt. Der Finanzrechtler Werner Doralt sieht dies anders.

An der Entscheidung seien insgesamt zehn Personen, darunter zwei Finanzamts-Vorstände und zwei Experten aus Finanzlandesdirektionen beteiligt gewesen. "Sie alle haben einen Beamteneid auf die Republik abgelegt", sie alle hätten "keine leichtfertige Entscheidung" getroffen, betonte Finz.

Das Entscheidende: bei den 175.000 Euro der Industriellenvereinigung (IV) an den Verein habe es sich um keine Schenkung gehandelt, sondern um eine Zuwendung im Sinn der Statuten der IV. Und: nach Ansicht der Finanzbeamten diente die Homepage Karl-Heinz Grasser ausschließlich in seiner Funktion als Minister "und nicht als Privatperson". Warum Grasser selbst dann vor einigen Wochen vor dem Nationalrat von seiner privaten Homepage gesprochen habe? "Mit privater Homepage hat er gemeint, dass diese Homepage über einen privaten Verein finanziert wird", so Finz.

Finanzexperten fassungslos
Fassungslos zeigt sich hingegen der Finanzexperte Werner Doralt über die Entscheidung. "Hier wurde ein Sonderrecht für den Einzelfall Grasser geschaffen. Das ist einmalig in der Zweiten Republik", so Doralt sowohl im "Abendjournal" des ORF-Radio als auch in der Samstag-Ausgabe des "Standard". Für ihn sei das, "ein Rechtsbruch vor den Augen der Öffentlichkeit", so Doralt weiter.

Grassers Website immer steuerpflichtig
Steuerexperte Klaus-Werner Fellner meint im "Standard": "Entweder die Homepage wurde dienstlich genutzt, dann müsste Grasser Einkommenssteuer zahlen. Oder sie ist eine private Internetseite, dann wäre Grasser schenkungssteuerpflichtig." Im ORF-Radio sagt Fellner, bei dieser Konstellation - wenn ein Lobbyist eine Zuwendung gebe - "dann unterliegt das der Schenkungssteuer". Es gebe übrigens schon ähnliche gelagerte Fälle mit IV-Mitteln. (apa)

12.7.2003 07:33