"Wie kann man auf so etwas hereinfallen?"
- Anwälte der 'Käufer' wundern sich über "Köpenickiade"
"Wie kann man auf so etwas hereinfallen?" Die Anwälte der mutmaßlichen Betrüger wundern sich. Und zwar über die Art und Weise, wie die Autofirma das Geschäft abgewickelt hat. Zur Erinnerung: Bei Citroen wurden mehr als 6.000 "Dienstautos" bestellt. Unter anderem für die Polizei - die keine derartige Bestellung aufgegeben hat. Die Juristen-Meinung: "Das ist eine Köpenickade..." Rund 400 Pkw stehen seit März fein säuberlich in Reih und Glied geparkt am Wiener Hafen.
"Das Ganze ist eine Köpenickade, wie sie selten vorkommt..." sagt Christian Lang, der Anwalt des angeblichen Millionenbetrügers Peter Sch. (56). Der 56-Jährige soll gemeinsam mit Peter K. (58) bei einem französischen Autohersteller mit gefälschten Auftragspapieren knapp 6.000 "Dienstautos" für das Innenministerium, die Caritas, das Hilfswerk und die FPÖ bestellt haben. Anfang Juli wurden beide in U-Haft genommen.
"Wie kann man auf so etwas hereinfallen? Der Autoproduzent müsste doch wissen, dass es Vergaberichtlinien gibt und ein Ministerium nicht einfach Dienstwagen bestellen kann. Jeder weiß, dass dafür eine zentrale Vergabestelle der Republik eingerichtet ist", wunderte sich Lang im APA-Gespräch. Peter Sch. habe sich auch nicht als "großer Fälscher" betätigt, sondern "auf ganz normalem Firmenpapier" Kaufangebote verfasst.
"Seine Verantwortung vor dem U-Richter kommt einem Tatsachengeständnis gleich", meinte der Verteidiger. Demnach soll sich Peter Sch. erhofft haben, beide Seiten miteinander ins Geschäft zu bringen und dafür eine Provision zu lukrieren. "Irgendwas zwischen 20.000 und 30.000 Euro hat er auch bekommen", so Lang.
Faktum ist jedenfalls, dass bei dem Autoproduzenten Sonderschichten gefahren wurden, um den vermeintlichen Großauftrag abwickeln zu können. Die ersten Autos wurden dann in Wien "feierlich bei Bier und Bratwürstel" (Anwalt Lang) übergeben - offensichtlich ohne je bei offiziellen Stellen rückgefragt zu haben, ob der angebliche "Vermittler" Peter Sch. Rückendeckung hatte. "Eine auffallende Sorglosigkeit, eine gewaltige Fahrlässigkeit ist das schon, mit der Republik nicht Rücksprache zu halten, sondern einfach drauflos zu produzieren", gab dessen Anwalt nun zu bedenken: "In Wahrheit ist die ganze Geschichte ja nahe am absolut untauglichen Versuch. Und ein solcher ist bekanntlich nicht strafbar."
Der Zweitbeschuldigte Peter K. (58) soll nach Darstellung seines Rechtsbeistands Michael Frick im ganzen Gerichtsakt nur im Zusammenhang mit zwei Schreiben vorkommen, die er an die Caritas gerichtet haben soll. "Und die stammen nicht von ihm. Von wem sie sind, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben. Er ist dazu gekommen wie die Jungfrau zum Kind. Daher finde ich die U-Haft kurios", sagte der Wiener Advokat.
Frick hält die Anhaltung seines Mandanten aber nicht nur für unangebracht, sondern auch für "lebensgefährlich": Peter K. sei nierenkrank, Dialysepatient und darüber hinaus schwer herzkrank. "Er ist schon zwei Mal im Gefängnis zusammen gebrochen. Er ist haftunfähig, und ich kann nur hoffen, dass er am Donnerstag bei der Haftprüfung rauskommt", sagte der Anwalt.
Es seien "sehr viele Fragen offen", meinte Frick. Das Substrat für einen Betrug sei "ganz, ganz dünn". So gehe aus den Unterlagen nicht hervor, ob und in welcher Höhe sich der Autohersteller geschädigt fühle. "Wohl kaum im Wert der bestellten Fahrzeuge. Denn die sind ja vorhanden und stehen nagelneu da", so der Anwalt. Sein Mandant sei im angeblichen Tatzeitraum 2002 die meiste Zeit im Spital gelegen und habe weder einen Bestellvorgang abgegeben noch eine andere Person nach außen vertreten: "Und Telefonieren allein ist nicht strafbar."
Möglich, dass ihm die "langjährige Bekanntschaft" mit Peter Sch. zum Verhängnis wurde, deutete Frick an. In den neunziger Jahren hatte sich Peter K. zum Präsidenten des Wiener Fußballvereins FavAc bestellen lassen, bei dem Sch. als geschäftsführender Vize die Fäden zog. Nach dem Konkurs des Clubs wurden beide wegen fahrlässiger Krida verurteilt, weil sie - so der Richterspruch - unverhältnismäßig Kredite benützt, überhöhte Transfersummen und Spielergehälter bezahlt sowie nichtkickenden Mitarbeitern großzügige Gagen gewährt hatten.
Auch Peter Sch. soll "absolut haftunfähig" sein, wie sein Rechtsvertreter darlegte. Der querschnittgelähmte Mann weise bereits "Liegegeschwüre" auf. "Ich habe ein Gutachten eines Spezialisten und die Bestätigung des Amtsarztes vorgelegt, die ihm Haftunfähigkeit bescheinigen", so Anwalt Christian Lang. (apa)
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