Ex-Angestellter gewinnt E-Mail-Prozess gegen Intel
- Kalifornisches Höchstgericht entscheidet gegen Chiphersteller
- Gericht: Elektr. Kommunikation richtete keinen Schaden an
Der US-Chipriese Intel hat einen viel beachteten "E-Mail-Prozess" gegen einen kritischen Ex-Mitarbeiter verloren. Intel hatte den Ex-Mitarbeiter geklagt, da er firmenkritische E-Mails versandt hatte und dazu illegal in die Intel-Netze eingedrungen sei. Das kalifornische Höchstgericht entschied in dem Verfahren nun zugunsten des Ex-Angestellten, berichtet das Wall Street Journal.
Die Begründung des Gerichtes lautete: Die elektronische Kommunikation habe keinen Schaden am Computersystem des Klägers angerichtet und auch dessen Funktion nicht beeinträchtigt.
Meinungsfreiheit?
Das Urteil, in dem das kalifornische Höchstgericht zugunsten des ehemaligen Angestellten von Intel, Ken Hamidi, entschied, wurde mit vier zu drei Stimmen gefasst. Hamidi, der zuvor von Intel gekündigt worden war, versandte in einem Zeitraum von 21 Monaten insgesamt sechs Massenmails an die Mitarbeiter des Unternehmens, in denen er sich kritisch zur Unternehmenspolitik äußerte. Intel versuchte daraufhin über technische Maßnahmen weitere ankommende Mails zu stoppen, war hierbei aber nur teilweise erfolgreich. Nachdem sich Hamidi geweigert hatte, das Versenden der E-Mails einzustellen, ging Intel vor Gericht. Dabei verwies das Unternehmen auf die bereits verwendeten Ressourcen an Geld und Zeit um die besagten E-Mails zu unterbinden. Vor Gericht bezog sich Intel auf einen Rechtsgrundsatz, der besagt, dass die Einmischung in oder die Schädigung des privaten Besitzes einer anderen Person zugunsten des persönlichen Vorteils untersagt ist und erhielt in erster Instanz Recht.
Kein Schaden entstanden
Das nun ergangene Urteil des Höchstgerichts besagt jedoch, dass dieser Rechtsgrundsatz nicht auf den vorliegenden Fall anzuwenden sei, da die elektronische Kommunikation keinen Schaden am Computersystem des Klägers angerichtet und auch nicht seine Funktion beeinträchtigt habe. So hätte sich auch für Intel kein ökonomischer Schaden ergeben, so die Begründung des Gerichts.
Freie Meinungsäußerung
Bürgerrechtsgruppen werteten das Urteil als einen wichtigen Sieg auf dem Weg, die Kommunikation über E-Mails als Medium der freien Meinungsäußerung zu schützen, während Intel das Urteil bedauerte. Nach Aussage des Gerichts soll es in Zukunft jedoch noch möglich sei, sowohl auf den von Intel angewendeten Rechtsgrundsatz als auch auf andere Gesetze im Rechtsstreit zurückzugreifen, wenn es um eine mögliche Einstellung von beleidigenden Meldungen geht. Dies bezieht sich vor allem auch auf die Problematik der so genannten Spam-Mails, deren Massenauftreten möglicherweise einen ökonomischen Schaden anrichten könnte. (pte/red)
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