Künftig können alle 18-Jährigen wählen
Künftig können alle Österreicher, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament wählen. Das sieht ein von allen vier Fraktionen des Nationalrats gemeinsam eingebrachter Antrag vor, der am Dienstag vom Verfassungsausschuss des Nationalrats einstimmig angenommen wurde.
Gleiches gilt für die Teilnahme an Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Bei Volksbegehren ist der letzte Tag des Eintragungszeitraumes maßgeblich - wer bis dahin 18 wird, ist in Hinkunft stimmberechtigt.
Das Mindest-Wahlalter liegt zwar heute schon bei 18 Jahren, allerdings ist der maßgebliche Stichtag der 1. Jänner des Wahljahres. Nur wer vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist derzeit wahlberechtigt, was insbesondere bei späten Wahlterminen - wie bei den letzten Nationalratswahlen Ende November 2002 - dazu geführt hat, dass de facto viele bereits 18- Jährige nicht wählen durften.
Zur Umsetzung der neuen Bestimmungen sind künftig alle Österreicher, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, in die Wählerevidenz der Gemeinden aufzunehmen. In die jeweiligen Wählerverzeichnisse werden allerdings nur jene übernommen, die das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag erreichen. Für eine Kandidatur bei Nationalratswahlen und Europawahlen muss man künftig ebenfalls erst am Wahltag das 19. Lebensjahr vollendet haben, das gleiche gilt die Vollendung des 35. Lebensjahres für eine Kandidatur bei Bundespräsidentenwahlen. (APA)
Familiendrama in St. Pölten15:23
Bluttat: Bub ist totÄrzte kämpften erfolglos: Achtjähriger Bub nach Kopfschuss gestorben
