Neu ab 1. Juli: Was sich ab heute alles ändert!
- Strengere Ozon-Schwellenwerte gleich überschritten!
- Neue Rad-Verordnung: Jetzt wird streng kontrolliert! PLUS: Alle weiteren Änderungen!
·Achtung, Strafe
Ab sofort gilt neue Rad-Verordnung
Einiges ist neu, anderes strenger: Mit 1. Juli traten wieder einige Gesetzes-Neuerungen in Kraft. So muss Österreich seine Ozon-Frühwarnstufe an die EU-Gesetzeslage angleichen. Bei sommerlichem Hochdruckwetter steigt die Belastung durch bodennahes Ozon. In Zukunft wird davor viel häufiger als bisher gewarnt werden, denn ab nun gilt ein neues Ozongesetz: Je eine Informations- und Alarmschwelle ersetzen in Abstimmung mit den Vorgaben der EU das bisherige dreistufige Frühwarnsystem, die Schwellenwerte wurden abgesenkt. Und gleich am ersten Geltungstag wurden die neuen Schwellenwerte bereits überschritten.
Mit der neuen Informationsschwelle wird die Bevölkerung ab 1. Juli 2003 bereits ab einer Belastung von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter als Einstundenmittelwert informiert. Bisher galten 200 Mikrogramm im Dreistundenmittel als Vorwarnstufe. Die Warnstufen I und II mit 300 bzw. 400 Mikrogramm Ozon im Dreistundenmittel entfallen, an ihre Stelle tritt eine Alarmschwelle mit 240 Mikrogramm im Einstundenmittel.
Messwert gleich an Tag eins überschritten
Gleich an 17 Messstellen wurde der Wert der "Informationsschwelle" überschritten. Den absoluten Spitzenwert lieferte laut Wiener Magistratsabteilung 22 (Umweltschutz) um 15.00 Uhr Schwechat mit mit 231 Mikrogramm pro Kubikmeter im Einstundenmittel. Hoch waren die Werte auch im Burgenland: Um 14.00 maß man in Kittsee 229 Mikrogramm, in Eisenstadt um die gleiche Zeit 216 Mikrogramm, eine Stunde später in Illmitz 226 Mikrogramm.
Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen
An das Erreichen der "Informationsschwelle" sind Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen geknüpft. Erhöhte Ozonkonzentrationen können zu Reizungen der Schleimhäute und zu Atembeschwerden führen. Vorsorglich sollten gefährdete Personen - wie beispielsweise Kinder mit überempfindlichen Bronchien, Personen mit schweren Erkrankungen der Atemwege und/oder des Herzens, sowie Asthmakranke - ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsstunden, vermeiden. Der normale Aufenthalt im Freien, wie z.B. Spaziergang, Baden oder Picknick, ist auch für gefährdete Personen unbedenklich. (APA)
Familiendrama in St. Pölten15:23
Bluttat: Bub ist totÄrzte kämpften erfolglos: Achtjähriger Bub nach Kopfschuss gestorben
