Ab sofort gilt die neue Fahrrad-Verodnung
- Zwei Monate lange Schonfrist ist vorbei
- PLUS: Womit jeder Drahtesel ausgestattet sein muss
·Fahrrad-Check
92 % sind nicht gesetzeskonform
Die zwei Monate lange Schonfrist für alte Drahteseln ist vorbei, wer sein Rad nicht der neuen Fahrrad-Verordnung entsprechend aufgerüstet hat, muss ab sofort mit teilweise empfindlichen Geldstrafen rechnen!
Das muss jedes Rad haben
+ Künftig sind ein weißer, nach vorne wirkender Rückstrahler und ein roter, nach hinten vorgeschrieben.
+ Für die Pedale sind gelbe Rückstrahler nötig.
+ In den Speichen müssen insgesamt vier gelbe Reflektoren angebracht sein.
+ Zusätzlich muss das Fahrrad über zwei voneinander unabhängige Bremsen,
+ eine Glocke oder Hupe,
+ einen hellleuchtenden weißen oder hellgelben Scheinwerfer und
+ ein rotes Rücklicht verfügen.
Ausgenommen davon sind nur "echte" Straßenrennräder.
Radler, die ihre Kinder mitnehmen, müssen darauf achten, dass der Kindersitz mit Fahrradrahmen fest verbunden ist. Er darf nur mehr hinter dem Sattel montiert sein und muss mit Gurt, höherverstellbaren Beinschutz, Fixriemen für Füße und Kopfstütze ausgestattet sein.
Strafen können teuer werden!
Laut Barbara Auracher-Jäger, Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates, kann für jede fehlende Sicherheitskomponente ein Organstrafmandat von 14 Euro verhängt werden. "Fehlen beispielsweise zwei Rückstrahler, die Glocke und wird ein Kind nicht im entsprechenden Kindersitz transportiert, schlägt sich das mit summa summarum 56 Euro Organstrafe zu Buche", warnte sie. (APA)
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