Urteil im Mordfall Nicole Strau gefällt: Lebenslang für Michael P.!

Höchststrafe für Mord an Achtjähriger Knapper Schuldspruch mit 5:3 Stimmen. Urteil nicht rechtskräftig

Urteil im Mordfall Nicole Strau gefällt: Lebenslang für Michael P.!

Hätte nur ein einziger weiterer Laienrichter für "nicht schuldig" gestimmt, wäre P. womöglich freizusprechen gewesen. Die drei Berufsrichter hätten diesfalls allerdings die Möglichkeit gehabt, den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen auszusetzen.

Selbst die Frage, ob das Mädchen von Michael P. vor dem Tod sexuell missbraucht worden war, beantworteten die Geschworenen nicht einstimmig, obwohl sich im Mastdarm der Leiche Spermaspuren fanden, die laut DNA-Gutachten eindeutig zum Angeklagten "passen": In diesem Punkt stimmten die acht Laienrichter mit 7:1 für "schuldig".

Bei der Strafbemessung schlugen sich die besondere Brutalität bei der Tatbegehung sowie der Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses erschwerend nieder. Das Gericht ging demnach davon aus, dass Nicole Strau Michael P. nicht begleitet hätte, hätte sie ihn nicht schon länger gekannt. Angesichts dieser Umstände erscheine die Höchststrafe angemessen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der 37-jährige Angeklagte bewahrte nahm die lebenslange Haft ungerührt zur Kenntnis. Sein Verteidiger schien von dem "Beinahe-Freispruch" geradezu überrascht. Er legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Michael P. hatte am 22. Dezember 1990 nach 17.30 Uhr Nicole zufällig auf der Straße getroffen. Er dürfte die schüchterne Achtjährige überredet haben, ihn zu begleiten und sie dann vergewaltigt und mit einem 1,35 Meter langen, abgebrochenen Ast im Laaer Wald erschlagen haben. (apa)